Gemobbt, erkrankt, gekündigt: Eine frühere Mitarbeiterin des Europaparlaments erhält von ihrem ehemaligen Arbeitgeber Schadensersatz wegen einer zu Unrecht ausgesprochenen Kündigung. Das Europaparlament muss der Mitarbeiterin 50.000 Euro zahlen, weil die Frau nach Mobbing zu Unrecht entlassen wurde. Dies entschied das Gericht für den öffentlichen Dienst des Europäischen Gerichtshofes in Luxemburg.
Die Angestellte wurde einem Bericht der Bild-Zeitung zufolge von einer Vizepräsidentin des Parlaments gemobbt. Das EU-Gericht erklärte in seinem bereits am 12. Dezember ergangenen Urteil die Kündigung der Mitarbeiterin für unrechtmäßig. Statt der geforderten 120.000 Euro Schadenersatz wurden ihr 50.000 Euro zugesprochen. Zudem muss das EU-Parlament sämtliche Verfahrenskosten tragen.
Die Richter entschieden, das Parlament habe der Angestellten, die seit 2004 als Assistentin eines Abgeordneten und seit 2007 für die Vizepräsidentin arbeitete, nicht die nötige Unterstützung gegeben, als sich diese nach einer Gehalts-Herabstufung über systematische Herabwürdigung und ständige Kritik durch die Chefin beklagte.
Die Frau erkrankte, Podimata verlangte die Kündigung wegen Zerstörung des Vertrauensverhältnisses. Das Gericht befand, das Parlament als Arbeitgeber hätte die Klagen der Angestellten über die Behandlung am Arbeitsplatz sorgfältiger prüfen müssen.