Krankenkassen-Statistik:Kunstfehler: Jeder vierte Patient beschwert sich zu Recht

Symbolbild: Ärztepfusch

Eine vergessene OP-Klemme im Bauchraum eines Patienten auf einer Röntgenaufnahme (Symbolbild)

(Foto: picture-alliance / dpa)
  • Mehr als 14 000 Patienten haben sich 2014 an die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) gewandt, weil sie einen Behandlungsfehler befürchteten.
  • Jeder vierte Verdacht war berechtigt.
  • Die meisten Vorwürfe betrafen zwar Operationen, doch am häufigsten bestätigte sich der Kunstfehler-Verdacht in der Pflege.

Mehr Verdachtsfälle, mehr bestätigte Kunstfehler

Falsche Medikamente, misslungene Wurzelbehandlungen oder Hüft-Operationen: 14 663 Patienten meldeten sich im Jahr 2014 bei den bundesweit 15 Medizinischen Diensten der Krankenversicherung (MDK) und äußerten den Verdacht, falsch behandelt worden zu sein. Im Vorjahr waren es 14 585 Fälle.

"Die Zahl der begutachteten Behandlungsfehlervorwürfe ist anhaltend hoch - insoweit können wir als Medizinischer Dienst keine Entwarnung geben", sagt Stefan Gronemeyer, Leitender Arzt und stellvertretender Geschäftsführer der Dachorganisation der Medizinischen Dienste, MDS.

In jedem vierten Fall handelte es sich tatsächlich um einen Kunstfehler. Damit stieg auch deren Zahl im Vergleich zum Vorjahr leicht an: 3796 Fehler wurden durch Gutachten der MDK bestätigt, 2013 waren es 3687. Zwei Drittel der Verdachtsfälle betrafen Behandlungen im Krankenhaus, fast 8000-mal ging es um operative Eingriffe, zum Beispiel den Einsatz künstlicher Hüft- und Kniegelenke.

Das liege vor allem daran, "dass bei einem postoperativen Behandlungsverlauf, der nicht den Erwartungen entspricht, der Verdacht auf einen Behandlungsfehler naheliegt", sagt Astrid Zobel, Leitende Ärztin des MDK Bayern. Verschreibt der Arzt falsche Medikamente, werde das hingegen oft gar nicht wahrgenommen.

Am häufigsten bestätigte sich der Kunstfehler-Verdacht in der Pflege: Mehr als die Hälfte der 590 Beschwerden war berechtigt. Bei zahnmedizinischen Behandlungen lag die Quote bei 39,2 Prozent.

Hohe Dunkelziffer

Repräsentativ sind die Zahlen der MDK nicht. Er wertet nur die Meldungen aus, die bei den Krankenkassen eingehen. Eine zentrale Erfassung gibt es in Deutschland nicht. "Zudem ist von einer hohen Dunkelziffer auszugehen, weil Fehler zum einen nicht immer als solche zutage treten und somit weder für Patienten noch für Behandler erkennbar sind", sagt Astrid Zobel.

Das Patientenrechtegesetz, das 2013 in Kraft trat, verpflichtet die Kassen, ihre Mitglieder zu unterstützen, wenn sie sich beim Arzt oder in der Klinik fehlerhaft behandelt fühlen. Denn den Nachweis für den Kunstfehler muss nach wie vor der Patient erbringen.

Kostenloses Gutachten

Die Medizinischen Dienste erstellen ein fachärztliches Gutachten, das für den Patienten kostenlos ist. Dabei wird unter anderem geprüft, ob die Behandlung den anerkannten Standards folgte, ob dem Patienten ein Schaden entstanden ist - und ob dafür ein Fehler bei der Diagnose oder bei der Behandlung die Ursache ist. Denn nur dann besteht Anspruch auf Schadenersatz.

Eine weitere Anlaufstelle für Betroffene sind die Schlichtungsstellen und Gutachterkommissionen der Ärztekammern. So bestätigen die Gutachter der Ärzteschaft im Jahr 2013 insgesamt 2243 Kunstfehler, mehr als 12 000 Beschwerden gingen ein.

Im Mittelpunkt müsse die Frage stehen, "welche Umstände zum Fehler geführt haben", sagt Stefan Gronemeyer. Das Ergebnis der Analyse könnten beispielsweise standardisierte Operations-Checklisten sein, durch die sich die Gefahr von Verwechslungen und Missverständnissen reduzieren lasse.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: