Finanzen kompakt:Kampf um 47 Milliarden Dollar

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Die Fed und andere Wertpapierkäufer verklagen die Bank of America. Die Mietrechtreform steht in der Kritik. Und: Die EU-Kommission will ein Insolvenzrecht für Großbanken. Das Wichtigste in Kürze.

Erst hat die amerikanische Notenbank den Banken aus der Krise geholfen - nun geht sie gegen die Geldinstitute vor: Eine Gruppe von acht Investoren, darunter auch die New Yorker Federal Reserve (Fed), verklagt die Bank of America (BoA) wegen problematischer Hypotheken im Wert von 47 Milliarden Dollar.

Auf die US-Banken kommen Klagen in Milliardenhöhe zu. Investoren, darunter die Fed, werfen den Banken vor, Hypotheken unangemessen in Wertpapieren gebündelt zu haben. (Foto: AFP)

Die Fed hatte die Klage dem Handelsblatt zufolge initiert, auch die Allianz-Tochter Pacific Investment Management Co. (Pimco) sowie der Vermögensverwalter Black Rock sollen unter den Klägern sein. Die Investoren hatten der Bank in der Finanzkrise ausfallgefährdete Immobilien-Kredite abgekauft, um diese zu entlasten. Nun werfen sie der BoA vor, die Hypotheken nicht angemessen in Anleihen verpackt zu haben, berichtete die Financial Times Deutschland. Die BoA soll die faulen Papiere nun zum damaligen Preis zurückkaufen.

Experten der US-Großbank J.P. Morgan taxieren die Forderungen, die in den nächsten fünf Jahren auf die Branche zukommen könnten, auf 55 bis 120 Milliarden Dollar. Barclays Capital schätzt sie auf rund 75 Milliarden Dollar und bezeichnete die Summe als "machbar für das Bankensystem". Die Bank of America hatte vor kurzem ein unerwartet positives Ergebnis gemeldet, der Aktienkurs war für kurze Zeit gestiegen. Nach dem Bericht über die Klage sackten die Papiere aber deutlich ab und schlossen 4,4 Prozent im Minus.

Der Verband der Wohnungseigentümer Haus und Grund lehnt die von der Bundesregierung geplanten Änderungen im Mietrecht ab. "Die Mietrechtsreform entpuppt sich als Mogelpackung", sagte der Generalsekretär des Verbands, Andreas Stücke.

Der Gesetzentwurf aus dem Bundesjustizministerium zu energetischen Modernisierungen von Gebäuden tritt nur in Kraft, falls diese Erneuerungen rechtlich verpflichtend sind. Da es bundesweit aber keine Rechtspflicht zur energetischen Modernisierung gebe, ziele der Entwurf vollständig ins Leere. Die Vorschläge des Ministeriums leisteten keinen Beitrag zur Beschleunigung des Sanierungstempos.

Haus und Grund hält auch die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen zur Abwehr von Mietnomaden für wenig zielführend. Der betroffene Vermieter werde auch künftig nur auf ein Drittel der Mietkaution zur Begleichung der durch Mietnomaden verursachten Schäden zurückgreifen können, kritisierte der Verband. Damit seien Vermieter "Mietbetrügern weiterhin schutzlos ausgeliefert", sagte Stücke.

Als Lehre aus der Finanzkrise will die Europäische Kommission ein geordnetes Insolvenzverfahren für grenzüberschreitend tätige Banken schaffen. "Keine Bank sollte für eine Insolvenz zu groß oder zu stark verflochten sein", erklärte der für Finanzdienstleistungen zuständige EU-Kommissar Michel Barnier. Großbanken sollen nach dem Willen der Kommission künftig ohne Milliardenbelastung der EU-Bürger abgewickelt werden können. "Wenn es schlecht läuft, werden die Steuerzahler zur Kasse gebeten", sagte Barnier. "Das muss aufhören."

Dazu sollen nationale Bankenfonds beitragen. Zudem sollen Bankkunden auch bei einer Finanzkrise ununterbrochenen Zugriff auf ihr Konto behalten. Zu diesen Eckpunkten will die Kommission im kommenden Jahr Gesetzesvorschläge unterbreiten. Diesen müssen dann noch die EU-Staaten und das Europaparlament zustimmen. Auch Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte mehrfach Insolvenzregeln für Großbanken gefordert.

Nervenprobe für Hochtief: Die australische Börsenaufsicht ASIC hat den Antrag des Baukonzerns abgelehnt. Hochtief hatte angesichts der drohenden Übernahme durch den spanischen Konkurrenten ACS gefordert, dass ACS auch ein Angebot für das australische Hochtief-Tochterunternehmen Leighton vorlegen müsse. Dieser Trick könnte die Übernahme für ACS um mehr als drei Milliarden Euro verteuern und damit möglicherweise die Finanzkraft der Spanier überfordern.

Diese Hoffnung von Hochtief ist mit der Ablehnung des Antrags durch ASIC noch nicht zerstört: Denn die Aufsichtsbehörde entschied nicht über die Sache, sondern verwies den Baukonzern lediglich an das für Übernahmeangebote zuständige Takeover-Panel. Der Börsenaufsicht zufolge sehe die australische Gesetzgebung die Möglichkeit der Schaffung neuer Rechte und Verpflichtungen durch das Takeover Panel vor, wenn das Gremium zuvor bei einer Übernahme unzumutbare Umstände festgestellt habe. Dies könne auch geschehen, wenn keine Gesetzesverstöße vorlägen.

Dem Sprecher von Hochtief zufolge ist die Entscheidung der Börsenaufsicht kein Rückschlag. Das Takeover-Panel sei das richtige Gremium, diese Frage zu entscheiden. Das Panel setzt sich aus insgesamt 54 Mitgliedern - aus Anwaltskanzleien, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, Banken und Unternehmen zusammen. Von diesen werden drei Personen ausgewählt, um über den Antrag von Hochtief zu entscheiden.

Datenschützer aus Hamburg und Nordrhein-Westfalen gehen gemeinsam gegen den EC-Netzbetreiber Easycash vor. Nachdem die Düsseldorfer Datenschützer bereits in der vergangenen Woche Strafanzeige gegen Easycash gestellt hatten, zog die Hamburger Behörde nun nach. Hamburgs Datenschützer Johannes Caspar zufolge richte sich der Strafantrag wegen des Verdachts auf unzulässige Datenverarbeitung gegen die Verantwortlichen der Hamburger Tochterfirma des Ratinger Unternehmens, Easycash Loyalty Solutions.

Bei Kontrollen war festgestellt worden, dass das Unternehmen im Mai und Juni 2009 "rechtswidrig" Daten über EC-Kartenzahlungen als Zahlungsdienstleister an Easycash Loyalty Solutions übermittelt hatte. Dies ist nach Einschätzung der Düsseldorfer Datenschützer ein Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz.

Auf Nachfrage räumte Easycash Loyalty Solutions ein, man habe in einem Fall von der Mutterfirma Daten über den bargeldlosen Zahlungsverkehr zur Erstellung einer Zahlungsverkehrsanalyse für einen Geschäftskunden erhalten. Es habe sich dabei um pseudonymisierte Datensätze gehandelt, so dass keine Datenschutzverstöße vorlägen. Laut Caspar widersprechen dieser Darstellung jedoch Erkenntnisse, die den NRW-Datenschützern aus einer Überprüfung der Mutterfirma in Ratingen vorliegen. Hiernach müsse von einer Übermittlung nicht verschlüsselter Daten an die Tochterfirma ausgegangen werden. Easycash Loyalty Solutions betreut bis zu 14 Millionen Kundenkarten.

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