Das Arbeitszimmer könnte schon bald wieder steuerlich absetzbar sein. Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.
Eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) macht vielen Steuerzahlern Mut: Ein Lehrerehepaar wollte sich die Kosten für die Arbeitszimmer als Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Das Finanzamt lehnte mit Verweis auf eine seit 2007 geltende Neuregelung ab. Denn seitdem sind die Kosten nur absetzbar, wenn der Steuerzahler schwerpunktmäßig von zu Hause arbeitet. Die Pädagogen klagten - und bekamen nun recht. Wie geht es jetzt weiter? Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.
Zurück in die Vergangenheit: Kanzlerin Angela Merkel im früheren Arbeitszimmer des ersten deutschen Bundeskanzlers Konrad Adenauer. (© Foto: dpa)
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Was ändert sich durch die Äußerung des Bundesfinanzhofs?
Eigentlich nicht viel. Die endgültige Entscheidung ist noch nicht gefallen und liegt jetzt beim Bundesverfassungsgericht. "Vielmehr handelt es sich um eine Art Zwischenbericht", sagt Renate Engelbrecht von der Steuer- und Wirtschaftsprüfungskanzlei Ecovis. Lehrer und andere verwandte Berufsgruppen haben zwar vom BFH vorerst Unterstützung bekommen, ein abschließendes Urteil steht aber noch aus. Weil es sich bei der Entscheidung um ein Eilverfahren handelt, haben die Richter den Sachverhalt nur grob geprüft. Es kann sein, dass das Hauptverfahren anders ausgeht. Dann bliebe das Verbot bestehen.
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Urteil des Bundesgerichtshof
Seit Jahren erhalte eine Abweisung für mein Arbeitszimmer. Dabei erfülle ich alle Parameter und wird auch schriftlich vom Arbeitgeber bestätigt. Nur kapiert' das das Amt nicht: Nein ich bin keine Handelsvertreter, wenn ich meine Kraftstoffrechnungen absetze. Wir oft habe ich schon telefonisch und schriftlich die Hintergründe meiner Aussendiensteinsätze beschrieben. Ich kann nachweisen, daß der Mittelpunkt meiner Tätigkeit im häuslichen Arbeitszimmer statt findet. Ich kann nachweisen, daß ich die meiste Zeit nicht auf der Strasse bin. Nein, für das Amt bin und bleib' ich ein Handelsvertreter der nur auf der Autobahn "arbeitet". Ich bin im techn. Vertrieb und ein Kundenbesuch ist eher Kür als Pflicht! Mein Arbeitsvertrag ist da sehr deutlich und es gibt kein Büro am Wohnort oder "in der Nähe".
Jetzt kommt aber der Oberhammer: Meine Kollegen können das Arbeitszimmer absetzen, erfüllen die gleichen Parameter und fahren auch zum Kundentermin (mit aller Häufigkeit). Was soll man da noch sagen? Sturheit und Verbissenheit. Hier mit mit Methode Geld zurück gehalten. Ich habe definitiv Kosten um das häusliche Büro zu betrieben und meinen Arbeitsplatz zu erhalten. Soll ich auf die Strasse? Das jetzige Urteil bringt gar nichts ausser immer der gleiche Bericht in den Medien. Wann ist es endlich Sommer?
ich muss die freiberufler etwas in schutz nehmen: schon seit längerer zeit ist es nicht mehr möglich, dass private die stb-kosten absetzen können. ferner gibt es schon ziemlich gute software für den gewöhnlichen hausgebrauch (z.b. "wiso" etc pp), die das leben erleichten.
j.
"Den Merkelismus in seinem Lauf, hält weder Ochs noch Esel auf!"
die irgendwo bei 25% liegt und beim Streichen vieler Ausnahmetatbestände und Abzugsmöglichkeiten, wären jetzt viele Rechtsanwälte, Steuerberater und Richter arbeitslos gewesen. Sehen wir es mal so, das komplexe deutsche Steuerrecht mit seinen vielen dazu ergangenen Urteilen ist die perfekte Jobmaschine. Es wird halt außer Papier und heißer Luft nichts sinnvolles produziert.
alternativ könnten die richter, das finanzamt oder das BMF einen katalog herausgeben, welche berufe welchen freibetrag od. -grenze erhalten dürfen. somit wäre der steuerausfall nach oben gedeckelt. bin mir aber nicht sicher, ob diese vorgehensweise das gleiche schicksal teilt wie die aktuelle regelung.
j.
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