Gesichtserkennung:De Maizière hebt das Recht auf Anonymität auf

Pilotprojekt zur Gesichtserkennung

Bundesinnenminister Thomas de Maizière lässt sich am Berliner Bahnhof Südkreuz das Pilotprojekt zur Gesichtserkennung zeigen.

(Foto: dpa)

Eine Technik, die die Menschen ungefragt verfolgt, ist nicht hilfreich, sondern asozial. Hat der unbescholtene Bürger kein Recht mehr, unbeobachtet zu bleiben?

Kommentar von Heribert Prantl

Früher machte die Stadtluft frei; später machte die Stadtluft krank. Um die Menschen nicht noch kränker zu machen, sind Gerichte heute dabei, Diesel-Fahrverbote in den Städten anzuordnen. In Kürze werden die Gerichte auch Überwachungsverbote anordnen müssen: Der Bundesinnenminister beginnt nämlich damit, den Stadtmenschen mit Überwachungstechnik das Recht auf Anonymität zu entreißen: Stadtluft macht künftig unfrei! Im Berliner Bahnhof Südkreuz lässt Minister de Maizière einen Großtest zur Gesichtserkennung durchführen. Im Bahnhof wird der Big Brother installiert.

Es wird beschwichtigend heißen: Nein, das sei doch nicht der Big Brother, sondern ein Freund und Helfer. Aber eine Technik, für die es keine ausreichende gesetzliche Grundlage gibt, ist kein Freund; und eine Technik, die die Menschen ungefragt verfolgt und ihnen ins Gesicht fährt, ist auch nicht hilfreich, sondern asozial.

Es wird - wie bei allen Überwachungsmaßnahmen, die in jüngerer Zeit eingeführt wurden - wiederum heißen: Wer nichts zu verbergen habe, der habe nichts zu befürchten. Wirklich nicht? Auch der, der nichts zu verbergen hat, wird doch gescannt, erfasst und womöglich auch noch gespeichert. Hat der Mensch, der nichts angestellt und nichts Schlimmes zu verbergen hat, kein Recht mehr, unbeobachtet zu bleiben? Ist künftig jeder Mensch polizeipflichtig? Ist jeder Mensch potentiell verdächtig? Muss er sich rastern lassen, um zu beweisen, dass er nicht verdächtig ist?

Der Terrorismus hat das rechtsstaatliche Denken besetzt

Und es wird, um die Gesichts-Rasterfahnung zu verteidigen, heißen: Es gehe doch nur darum, Schwerverbrecher zu finden und entsprechend streng seien doch die Regeln für diese Rasterung. Streng? Wirklich? Das wurde bei den anderen Überwachungsmaßnahmen auch gesagt. Die Liste der Straftaten, bei denen das Telefon abgehört werden darf, ist aber heute so lang, dass es einfacher wäre zu formulieren, wann es nicht abgehört werden darf. Beim staatlichen Eingriff in die Computer ist es ähnlich.

Wenn man den Überwachern nun auch noch das Gesicht gibt, fressen sie den ganzen Menschen.

Unter der Herrschaft des Terrorismus verändert sich das aufgeklärte Sicherheitsrecht, verändern sich das Polizeirecht und das Strafrecht in fundamentaler Weise. Um Terroristen auf die Spur zu kommen, wird die Gesamtbevölkerung subtil ausgeforscht - mit Abhöraktionen, mit Überwachungs- und Datenspeicherungsmaßnahmen, mit der Kontrolle der Bankkonten, mit ausgeklügelten Kontrollarrangements, bei denen Geheimdienste und Polizei kooperieren. Das alles zielt darauf, das Mobilitäts- und Informationsverhalten der Bürger überwachen zu können. Es wird national und international eine Infrastruktur der Überwachung etabliert.

Der Terrorismus hat das rechtsstaatliche Denken besetzt.

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