Das Bundesverfassungsgericht hat die Vorratsdatenspeicherung für nichtig erklärt - doch die Berliner Staatsanwaltschaft will die erhobenen Daten trotzdem nutzen.
Das Urteil schien eindeutig: Anfang März erklärte das Bundesverfassungsgericht das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig.
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Das Bundesverfassungsgericht hat den Stecker gezogen, doch das Urteil hat eine Lücke. (© Foto: AP)
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Die Provider, die zuvor Verbindungsdaten aus der Telefon-, Mail- und Internetnutzung sowie Handy-Standortdaten für sechs Monate speichern mussten, hatten diese auf Anweisung der Richter sofort zu löschen und auch nicht mehr an Strafverfolgungsbehörden herauszugeben.
So weit, so klar - doch nun findet sich im Urteil des obersten deutschen Gerichts eine Lücke: Was passiert mit Daten, die bereits im Besitz der Behörden sind und in Strafprozessen als Beweise herangezogen werden?
Die Berliner Staatsanwaltschaft will diese Informationen in bestimmten Fällen verwenden, wie aus einer internen Leitlinie hervorgeht, die eine Berliner Anwaltskanzlei im Netz veröffentlicht hat. Es sei "nach den Umständen des Einzelfalls, insbesondere nach der Art des Verbots und dem Gewicht des Verstoßes unter Abwägung der betroffenen Rechtsgüter zu entscheiden."
Ob ein Richter Beweise aus der Vorratsdatenspeicherung akzeptiert, hängt von der Auslegung des Beweisverwertungsverbots ab: Demnach darf ein Strafurteil nicht aufgrund fehlerhafter Beweise gefällt werden - zum Beispiel Aussagen eines Verdächtigen, der vorher nicht über seine Rechte belehrt wurde.
Einzelfall nicht festgelegt
Die genaue Anwendung im Einzelfall ist im Gesetz nicht festgelegt, allerdings gilt der Verstoß gegen Grundrechte als besonders schwerwiegend. So dürfen zum Beispiel keine Beweismittel wie Tagebuchaufzeichnungen verwendet werden. Ob die Auswertung von Verbindungsdaten als eine ähnlich schwerwiegende Missachtung der Grundrechte zu interpretieren ist, werden die Richter wohl im Einzelfall entscheiden.
Wie die tageszeitung berichtet, sieht Berlins Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) keine Probleme in der Leitlinie der Staatsanwaltschaft: Letztlich sei es Sache des Gerichts abzuwägen, ob die entsprechenden Beweise zuzulassen seien. Berliner Grüne und die FDP dagegen fordern, Informationen aus der Vorratsdatenspeicherung nicht zu verwenden.
Ein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung ist derzeit nicht absehbar, weshalb die Berliner Staatsanwälte nach der Vorstellung ihrer Vorgesetzten Telekommunikationsanbieter schneller um die rechtlich zugelassene Herausgabe von Daten bitten sollen. Dies wird damit begründet, dass "nach derzeitigem Erkenntnisstand die früheren Speicherzyklen (zwischen 7 und 90 Tagen, je nach Provider und Datentypus) wieder aufleben."
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(sueddeutsche.de/joku/holz)
OB-Kandidatin Nallinger
@Dadamsda: "Sie sagen "von diesen Leuten...", das ist als ob ich über die CDU sagen würde alle Mitglieder seien für den Holocaust verantwortlich, da Kiesinger, Filbinger oder Theodor Oberländer CDU-Mitglieder waren. (Mitglieder meiner Familie wurden von Nazis umgebracht.) "
Die CDU ist keine Nachfolgeorganisation der [zensiertes Wort], aber die PDS, heute Linke, schon. Außerdem vertritt sie direkt das selbe Gedankengut (Sozialismus), das bislang *immer* in Diktaturen geführt hat.
Die NPD tut das Selbe mit dem der [zensiertes Wort] und ist deswegen zurecht geächtet, die direkte Nachfolgepartei wurde zurecht verboten.
Extremismus dieser Art hat in einem demokratischen System nichts verloren, auch wenn er pubertären Geistern altruistisch erscheint ("Alles sollte irgendwie allen gehören").
Jetzt wird es kompliziert:
Die Leitlinie besagt also, da in diesem Fall die illegale Nutzung illegal erworbener Beweise rechtlich nicht ausdrücklich geregelt ist, dass der besagte Fall zu allen anderen gehört und damit eine Abwägung erfolgen muss? Wenn er aber zu allen anderen gehört, warum muss dann eine Leitlinie publiziert werden?
Nein nein, ich verstehe schon. Der Skandal ist nicht die Leitlinie sondern die höchstrichterlich eingeräumte Möglichkeit illegal erworbene Beweise potentiell zu Nutzen. Richtig?
Ich würde es weder als "Standart" noch als "Akt der Bürokratie" bezeichnen. Ob in einem Strafprozess Beweise, die rechtswidrig erhobenen worden sind, verwertet werden dürfen oder nicht, ist nur in wenigen Fällen ausdrücklich gesetzlich geregelt (z.B. Vernehmung unter Foter, @Flywheel). In allen anderen Fällen hat eine Abwägung (und nicht "Malen nach Zahlen") zu erfolgen. Nichts anderes sagt diese "Leitlinie".
Die Leitlinie ist also Standart? Ein Akt der Bürokratie (ok, Judikative) sozusagen? Trotzdem gut zu wissen, dass Staatsanwaltschaft potentiell die Daten nutzen "kann".
Die hier zitierte "interne Leitlinie" gibt nur die im Strafprozessrecht gängige Definition dafür wieder, ob aus einem Beweiserhebungsverbot auch ein Beweisverwertungsverbot folgt. Daran ist weder etwas skandalöses, noch folgt daraus, dass die Berliner StA alle Daten "trotzdem nutzen" will.
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