Die AfD hat in erster Instanz gegen die Stadt Nürnberg gewonnen. Diese hatte einen Mietvertrag mit der Partei für die Meistersingerhalle gekündigt. Die Begründung lautete, AfD-Spitzenkandidat Alexander Gauland habe sich menschenverachtend geäußert. Die Stadt könne nicht ausschließen, dass er dies am Samstag erneut tue.
Das Verwaltungsgericht Ansbach gab nun der AfD recht, die mit einem Eilantrag gegen diese Kündigung vorgegangen war. Es sei nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erkennen, ob bei der Veranstaltung mit ähnlichen Äußerungen zu rechnen sei. Gegen den Beschluss könnte die Stadt Nürnberg Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof in München einlegen. Ein Sprecher der Stadt sagte, dieser habe in ähnlichen Fällen aber schon öfters zugunsten von Parteien entschieden. Daher verzichte die Stadt auf diesen Schritt.