Umstrittener Gesetzentwurf:Bayern will psychisch Kranke wie Straftäter behandeln

Geschlossene Psychiatrie in Haar: Bayern plant ein umstrittenes Psychisch-Kranken-Gesetz

In der forensischen Psychiatrie (hier in Haar bei München) werden Menschen behandelt, die aufgrund einer psychiatrischen Störung straffällig geworden sind.

(Foto: Claus Schunk)

Depressive Menschen sollen in Bayern künftig registriert werden - und behandelt, als wären sie Straftäter. Das ist kein Hilfe-, sondern ein Polizeigesetz.

Kommentar von Heribert Prantl

Bayern plant nicht nur das umstrittene, superscharfe neue Polizeigesetz, um massiv gegen echte und angebliche Gefährder vorzugehen. Bayern plant auch eine Art Polizeirecht gegen psychisch kranke Menschen. Der Entwurf für ein "Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz" führt zur Mollathisierung des Rechts: Depressive Menschen sollen künftig nach Regeln, die bisher nur für Straftäter galten, in Krankenhäusern festgesetzt werden können - ohne dass (wie bei Gustl Mollath) eine Straftat vorliegt. So steht es im Gesetzentwurf, der vom Kabinett Söder verabschiedet worden ist.

Schon der Name des Gesetzes ist eine Täuschung: Es enthält vier Paragrafen über "Hilfe" für Kranke - und 35 über ihre "Unterbringung" zu Zwecken der Gefahrenabwehr. Die Fachwelt ist entsetzt; als einzige positive Errungenschaft im neuen Gesetz gilt der Aufbau eines flächendeckenden psychiatrischen Krisendienstes. Fast alle anderen Vorschriften orientieren sich am Strafrecht und am Maßregelvollzug für Straftäter. Die Stellungnahmen der Mediziner und Psychiater lesen sich daher wie ein Aufschrei.

Psychisch kranke Menschen werden im neuen "Hilfe-Gesetz" mit Gefährdern gleichgesetzt

Mollathisierung? Das Landgericht Nürnberg sprach Gustl Mollath 2006 vom Vorwurf der Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Sachbeschädigung wegen Schuldunfähigkeit frei, wies ihn aber nach Paragraf 63 Strafgesetzbuch in den Maßregelvollzug der forensischen Psychiatrie ein. Aufgrund stets fortgeschriebener Gefährlichkeitsgutachten wurde er dort bis 2013 festgehalten. Das Bundesverfassungsgericht hob alle Unterbringungsbeschlüsse auf. 2014 wurde ihm eine Entschädigung zuerkannt.

Der Paragraf 63, der die Grundlage für die Unterbringung in der forensischen Psychiatrie bildet, wurde 2016 halbherzig reformiert. Die CSU-Regierung schränkt nun diese Mollath-Regeln nicht etwa weiter ein, sondern sie dehnt die strafrechtlichen Regeln aus: auf unbescholtene, aber kranke Menschen in Krisensituationen. Die neuen Vorschriften über Zwangsunterbringung in Krankenhäusern sind den Vorschriften für die Unterbringung im Strafrecht entnommen: Besuche werden stark eingeschränkt und kontrolliert, Telefonate überwacht, die Kranken durchsucht - dazu gehört auch die Kontrolle der intimen Körperöffnungen.

Thomas Kallert, Ärztlicher Direktor der Gesundheitseinrichtungen des Bezirks Oberfranken, hat soeben in der Bayerischen Staatszeitung folgende fiktive Situation beschrieben: Eine 28-Jährige, integer, nicht vorbestraft, erleidet eine Schwangerschaftspsychose; sie greift ihren Ehemann an, wird von der Polizei in die psychiatrische Klinik gebracht.

Kallert beschreibt, wie es nach neuem Recht weitergehen kann: Bei einem Besuch wird der Vater der jungen Frau verdächtigt, psychosefördernde Drogen mitgebracht zu haben. Die Frau wird durchsucht, weitere Besuche werden videoüberwacht. Der Vater ist empört, aber machtlos. Nach fünf Wochen hat sich die Situation entspannt, Symptome sind behandelt, Entlassung ist befürwortet, Weiterbehandlung geklärt. Aber: Die Klinik ist verpflichtet, die Entlassung der Polizei zu melden. Die Daten, inklusive Diagnose und Befund, werden an eine Zentralstelle weitergeben, fünf Jahre gespeichert, stehen dem Zugriff staatlicher Organe zur Verfügung. Alles rechtens? Nach dem neuen Gesetz ja.

Und wo entsteht dieses Gesetz? Nicht in Moskau, sondern in München. Ein Rechtsstaat sieht anders aus.

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