Regensburg:Freund von Gustl Mollath wegen Meineids verurteilt

  • Das Amtsgericht Regensburg hat den mit Gustl Mollath befreundeten Zahnarzt Edward B. zu einer Freiheitsstrafe von 14 Monaten auf Bewährung verurteilt.
  • Das Gericht sprach den 69-Jährigen des Meineids schuldig, berücksichtigte aber auch, dass nicht abschließend geklärt werden kann, ob ein von B. angegebenes Telefonat mit Mollaths Ex-Frau stattgefunden hat oder nicht.

Von Hans Holzhaider

Die vorerst letzte Nachwehe der Mollath-Affäre hat am Mittwoch ein einigermaßen versöhnliches Ende gefunden. Das Amtsgericht Regensburg sprach den 69-jährigen Zahnarzt Edward B. zwar des Meineides schuldig, blieb aber mit einer Freiheitsstrafe von 14 Monaten am unteren Ende des Strafrahmens und setzte die Strafe zur Bewährung aus. Sowohl Staatsanwalt Markus Pfaller als auch B.s Verteidiger Detlef Korn verzichteten auf Rechtsmittel, sodass das Urteil sofort rechtskräftig wurde.

Es waren durchaus edle Motive, die den, von einer lange zurückliegenden Verurteilung wegen Steuerhinterziehung abgesehen, unbescholtenen Zahnarzt in die prekäre Situation als Angeklagter gebracht hatten. B., ein alter Freund aus Gustl Mollaths glücklicheren Tagen, hatte 2010 erfahren, dass sich sein Freund in einer verzweifelten Lage befand. Dieser wurde, nachdem ihn seine ehemalige Ehefrau wegen Körperverletzung angezeigt hatte, jahrelang in der geschlossenen Psychiatrie festgehalten.

Edward B. setzte alle Hebel in Bewegung, um Mollath zu helfen. In einem Brief an die bayerische Justizministerin schilderte er ein Telefonat mit Mollaths Ehefrau, in dem diese unverhohlen gedroht habe, sie werde dem Gustl "etwas anhängen" und ihn "auf seinen Geisteszustand untersuchen lassen", wenn er ihr weiter Schwierigkeiten wegen ihrer angeblichen Schwarzgeldgeschäfte mache.

Diese Darstellung wiederholte er auch als Zeuge im Wiederaufnahmeprozess gegen Mollath und übergab als Beleg eine Schreibtischunterlage, auf der er sich, wie er sagte, unmittelbar nach dem Telefongespräch Notizen über den Inhalt gemacht habe. Darauf leistete er auch einen Eid. Mollath wurde in dem Prozess freigesprochen.

Mollaths Ex-Frau bestritt, dass ein Gespräch mit diesem Inhalt stattgefunden habe, und die Staatsanwaltschaft klagte den Zahnarzt wegen Meineides an. Vor Gericht stand Petra M., vormals Mollath, allerdings nun in Regensburg nicht als Zeugin zur Verfügung: Sie sei, ließ sie mitteilen, wegen einer dauerhaften Erkrankung nicht vernehmungsfähig.

Bei dieser Sachlage hatte das Schöffengericht unter dem Vorsitz von Alexander Guth doch erhebliche Zweifel, ob Petra M. die Wahrheit gesagt hatte. Zwar sei auch die Glaubwürdigkeit des Angeklagten nicht über jeden Zweifel erhaben, aber einen Beweis dafür, dass das fragliche Telefonat nicht wie geschildert stattgefunden habe, gebe es jedenfalls nicht.

B.s Aussage, er habe sich "zeitnah" nach dem Telefongespräch eine Notiz auf seine Schreibtischunterlage gemacht, hielt das Gericht jedoch für widerlegt. Ein Sachverständiger des Landeskriminalamts hatte erklärt, ein Vergleich der fraglichen Notiz mit anderen Eintragungen und mit dem Vergilbungsgrad des Papiers lasse den Schluss zu, dass B. die auf das Telefongespräch bezogenen Stichwörter erst sehr viel später geschrieben habe.

Der Staatsanwalt hatte, zum Entsetzen des Verteidigers, eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten ohne Bewährung gefordert. Der Verteidiger plädierte auf Freispruch. Das Gutachten des Sachverständigen halte wissenschaftlichen Kriterien nicht stand, sagte er. Das Gericht hatte aber keine Zweifel am Sachverstand des Gutachters.

Der Angeklagte, sichtlich mitgenommen von dem Strafverfahren, schilderte kurz seine gesundheitlichen Problem bei seiner damaligen Zeugenaussage, die fast vier Stunde gedauert hatte: "Ich wollte nur noch raus. Ich war in einer Situation, in der ich praktisch hilflos war." Nach kurzer Beratung mit seinem Anwalt akzeptierte er aber das Urteil.

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