Prozess:Tragödie von Arnstein: Bewährungsstrafe für Vater gefordert

"Was im Januar passiert ist, ist die schlimmste Katastrophe meines Lebens", sagte der Angeklagte vor Gericht. (Foto: dpa)
  • Im Prozess um die toten Teenager in einem Gartenhaus in Arnstein sind die Plädoyers gehalten worden.
  • Die Staatsanwaltschaft fordert eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren, der Anwalt eines Elternpaars beantragt sogar eine Haftstrafe.
  • Der Angeklagte hatte ein Stromgenerator aufgestellt, der nicht für Innenräume zugelassen ist. Die sechs Jugendlichen starben an einer Monoxid-Vergiftung.

Im Prozess um die tödliche Kohlenmonoxid-Vergiftung von sechs Teenagern in einer Gartenlaube im unterfränkischen Arnstein drohen dem Besitzer des Häuschens zwei Jahre Haft auf Bewährung. Diese Strafe hat der Staatsanwalt am Donnerstag vor dem Landgericht Würzburg gefordert. "Der Anschluss des Generators war ein Schnellschuss, der nicht durchdacht war", sagte Oberstaatsanwalt Boris Raufeisen in seinem Plädoyer.

Die Jugendlichen hatten am 28. Januar 2017 eine Party gefeiert. Sie starben fast gleichzeitig, weil sie während ihrer Feier unbemerkt giftige Gase eines benzinbetriebenen Stromgenerators eingeatmet hatten. Das Gerät war nicht für Innenräume zugelassen. Der Angeklagte habe "grob fahrlässig gehandelt", als er das Gerät im Gartenhaus installierte, so die Staatsanwaltschaft. Der Vater selbst räumte seine Schuld schon am ersten Prozesstag ein.

Zu Beginn der Verhandlung am Donnerstagmorgen einigten sich die Prozessbeteiligten in der Strafkammer des Würzburger Landgerichts auf Anregung des Gerichts darauf, die Strafverfolgung auf vier tateinheitliche Fälle von fahrlässiger Tötung zu beschränken - die Tötung seiner beiden eigenen Kinder also auszuklammern. Der Strafrahmen für fahrlässige Körperverletzung reicht von einer Geldstrafe bis zu fünf Jahren Haft.

Der Anwalt eines Elternpaares fordert im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft eine "spürbare Strafe ohne Bewährung". Die Anwälte des Angeklagten plädieren dafür, den Angeklagten zu verurteilen - zu maximal einem Jahr Freiheitsstrafe und dann auf einen Vollzug der Bestrafung zu verzichten. Der Mann sei durch den Tod seiner eigenen Kinder gestraft genug. Das Urteil wird für 14 Uhr erwartet.

© sz.de/henz/imei/dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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Aus dem Gericht von Claudia Henzler, Würzburg

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