Prozess:Welche Ausmaße der Streit um eine illegale Mauer annehmen kann

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Im Bamberger Hinterland tobt seit mehr als sieben Jahren ein erbitterter Nachbarschaftsstreit: Es geht um einen Schwarzbau, den die Behöre nachträglich genehmigt hat.

Von Lisa Schnell, Bayreuth

Helga Harders steht vor dem Verwaltungsgericht Bayreuth und nimmt einen tiefen Zug von ihrer Zigarette. "Das halt ich nicht aus", sagt sie. Auch der Rauch, den sie jetzt durch ihre Nase ausbläst, scheint sie nicht beruhigen zu können. Ein Auto fährt vorbei, Harders erkennt den Bürgermeister ihres Heimatortes Reckendorf in Oberfranken. Gerade saßen sie sich noch gegenüber im Gerichtssaal. "Der macht die kleinen Leute kaputt", schreit Haders dem Wagen hinterher. Noch ein Zug zur Beruhigung.

Wie die Toreinfahrt zum "Todesstreifen" wird

Mehr als sieben Jahre dauert ihr Kampf nun schon. Helga Haders kämpft gegen eine Mauer. Gegen den Bürgermeister der Gemeinde, die sie genehmigt hat, gegen die Nachbarn, die sie ihr vor die Nase gesetzt haben. Am Donnerstag begann die Verhandlung. Ihr voraus ging der "irrste Nachbarschaftsstreit Deutschlands" wie eine Boulevardzeitung titelte. Harders machte ihre Toreinfahrt zum "Todesstreifen" mit Stacheldrahtzaun, ballerte in einem Video mit einer Schreckschusspistole herum.

Alles wegen der Mauer in ihrer Einfahrt. Es ist nicht die "neue innerdeutsche Grenze", wie schon zu lesen war, auch nicht, wenn das Wohngebiet, in dem Harders wohnt "Siedlung Ost" heißt. Und doch, wenn man sie sieht, wie sie im Gerichtssaal in Rage gerät, ruft: "Ich wurde drangsaliert!" und sich kaum auf dem Stuhl halten kann, dann ist klar: Für Harders ist die Mauer in ihrer Toreinfahrt eine fast ebenso große Ungerechtigkeit wie die Mauer der DDR.

Die Mauer von Reckendorf wurde 2008 von Haders Nachbarn errichtet, wohl auch das Jahr, in dem sie zum letzten Mal miteinander sprachen. Die Mauer steht direkt an der Grundstücksgrenze, zum Teil ist sie die Rückwand eines Nebengebäudes. Laut Harders ist sie an manchen Stellen fast vier Meter hoch, das Nebengebäude eher eine "Lagerhalle" als ein "Gartenhaus". "Ich lebe wie in einem Gefängnishof", sagt sie. Es sei immer dunkel, tagelang glitschig und feucht, wenn es geregnet hat.

Eine Baugenehmigung hat es nicht gegeben

Sowohl die Mauer als auch das Nebengebäude hätte es laut Bebauungsplan eigentlich gar nicht geben dürfen. Doch das Landratsamt und die Gemeinde erteilten Harders Nachbarn eine Befreiung. Im Falle des Nebengebäudes nachträglich. Obwohl es zu hoch war, empfahl das Landratsamt den Nachbarn aufgrund der hohen Kosten, es nicht abzureißen, sondern einfach einen Bauantrag zu stellen, der dann genehmigt werden könnte.

Der Wertverlust, den die Mauer für Harders Grundstück bedeuten würde - das Gericht legte ihn auf 10 000 Euro fest - sei nicht berücksichtigt worden, so Anwalt Wolfgang Grötsch, der Harders vertritt. Schwarzbauten im Nachhinein zu genehmigen, sei für ihn "völlig unzulässig". "Da kann man sich die Bauordnung sparen", sagt er.

Auch das Verwaltungsgericht Bayreuth sah das so. Als Harders 2013 klagte, hob es die Baugenehmigung auf. Doch das Landratsamt sah trotzdem "keine Veranlassung", etwas gegen die Mauer zu unternehmen. Die Begründung: Die Mauer sei nur ein paar Zentimeter zu hoch, der Verstoß nur "geringfügig". Es passierte also nichts.

Harders klagte wieder und nutzte die Zeit bis zur Verhandlung am Donnerstag. Sie kauft Hunderte Meter Stacheldrahtzaun, drapiert ihn auf die verhasste Mauer. Mit einer Gewehrattrappe und ihrer riesigen Dogge posiert sie für die Medien. Als sie dadurch bekannt ist im Ort, kauft sie Glühwein und Würstl und lädt zum Tag der offenen Tür. Sie will allen ihren "Gefängnishof" zeigen. Eine der Besucherinnen von damals sitzt auch am Donnerstag im Gerichtssaal. "Die hohe Mauer" findet sie "unverschämt".

Warum es noch kein Gutachten gibt

Wie hoch die Mauer nun wirklich ist, ob fast vier Meter, wie Harders sagt, oder doch nur knapp über drei, wie es das Landratsamt gemessen haben will, ist bis jetzt nicht klar. Der Grund: Die beiden Grundstücke liegen nicht auf einer Ebene. Fast um einen Meter würden sie sich unterscheiden, sagt Harders, die Gegenseite bestreitet das.

Ausführlich können sie darüber diskutieren, von welchem Punkt aus gemessen werden muss. "Wo unten ist", wie der Richter sagt, konnte auch am Donnerstag nicht geklärt werden. Genau wie in den zwei anderen Gerichtsverfahren, in denen Harders nicht gegen die Behörden, sondern gegen ihre Nachbarn geklagt hatte. In keinem wurde ein Gutachten eingeholt. "Ungewöhnlich" nennt das Harders Anwalt Grötsch, wenn er sich vorsichtig ausdrückt. "Einen Witz", wenn er deutlicher wird. Sachverständige würden doch nur kritzeln und Striche machen, er könne die Höhe der Mauer selbst ermitteln, soll ein früherer Richter gesagt haben.

Das traut sich der Richter des Verwaltungsgerichts Bayreuth nicht zu. Das Gericht werde darüber beraten, ob ein Sachverständiger hinzugezogen werden muss. Falls es sich dagegen entscheidet, wird es an diesem Freitag zu einem Urteil kommen. Anwalt Grötsch ist hoffnungsvoll, dass die Richter die Baugenehmigungen für nichtig erklären und das Landratsamt dazu aufrufen, einzuschreiten.

Nach mehr als sieben Jahren würde dann die Mauer zwischen Helga Harders und ihren Nachbarn fallen. Bis sie sich wieder einen "Guten Morgen" wünschen, werden aber wohl mindestens noch weitere sieben Jahre vergehen.

© SZ vom 20.11.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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