Niederbayern:Tod eines Neugeborenen - Bewährungsstrafe für Erntehelferin

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  • Weil sie ihr Baby in einer Toilettenschüssel ersticken ließ, ist eine Frau in Deggendorf zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden.
  • Die Frau war als Erntehelferin in Niederbayern.
  • Die Staatsanwaltschaft hatte sechs Jahre gerfordert.

Nach dem Tod ihres Neugeborenen ist eine Erntehelferin zu zwei Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht Deggendorf setzte die Strafe wegen fahrlässiger Tötung zur Bewährung aus.

Wie die Richterin ihre Entscheidung begründet

Die Angeklagte hatte im vergangenen Sommer auf der Toilette ihrer Unterkunft bei Plattling im Landkreis Deggendorf einen lebensfähigen Jungen auf die Welt gebracht. In der Kloschüssel erstickte das Baby dann. "Es gibt keine Anhaltspunkte für ein aktives Handeln der Angeklagten", begründete die Vorsitzende Richterin, Gisela Schwack, ihre Entscheidung.

Der Tod des Jungen hätte nur verhindert werden können, wenn die Mutter ihn sofort aus der Kloschüssel genommen hätte. Die Frau sei aber in einer Ausnahmesituation gewesen. Die Leiche des Jungen hatte sie anschließend auf einem Rübenacker des Betriebshofes verscharrt. Bei der Befragung durch die Polizei führte die Mutter die Ermittler sofort zu der Stelle. "Auch dies spricht nicht für einen Tötungsvorsatz", betonte die Richterin.

Warum die Staatsanwaltschaft sechs Jahre Haft forderte

Die Staatsanwaltschaft hatte sechs Jahre Haft wegen Totschlags durch Unterlassung gefordert. "Die Angeklagte ist als Mutter die Garantie für das Leben ihres Kindes. Sie hat den Tod verursacht, weil sie es nicht sofort aus der Kloschüssel genommen hatte", betonte Oberstaatsanwalt Peter Wiesenberger. Zudem habe sie, anders als von ihr angegeben, mit der Geburt gerechnet. "Dafür spricht, dass sie einen Eimer, eine Schere und ein Handtuch mit auf die Toilette genommen hatte." Nach Überzeugung des Gerichts hatte die Frau die Utensilien aber erst nach der Geburt geholt, um die Spuren zu beseitigen. Der Staatsanwalt will prüfen, ob er Rechtsmittel einlegt.

Beim Urteilsspruch atmete die Angeklagte erleichtert auf. Sie verließ das Gericht als freie Frau. Seit sechs Monaten hatte sie in Untersuchungshaft gesessen. Sie will nun so schnell wie möglich nach Polen zu ihren beiden Kindern. Eine von ihrem Verteidiger geforderte Entschädigung für die Haftzeit sprach das Gericht ihr nicht zu.

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