Friedhöfe:Würzburg: Kurioser Rechtsstreit um ein Familiengrab

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Der Testamentsvollstrecker einer verstorbenen Dame klagt gegen die Friedhofsverwaltung, weil die Frau das Nutzungsrecht am Familiengrab an einen Verein vererben wollte - nicht an die Familie. (Foto: Oliver Berg/dpa)
  • Eine Frau aus Unterfranken hatte jahrezehntelang Streit mit ihrer Schwester. Die Nutzungsrechte an ihrem Grab vermachte sie aus diesem Grund mehreren Institutionen.
  • Die Stadt Würzburg räumte das Nutzungsrecht allerdings dem Neffen der Verstorbenen ein. Das Nutzungsrecht könne nicht auf mehrere juristische Personen übergehen, fand man dort.
  • Der Testamentsvollstrecker klagte. Das Verwaltungsgericht folgte dann aber der Auffassung der Stadt.

Von Olaf Przybilla, Würzburg

Eigentlich sollen Gräber Angehörigen Trost spenden. Kompliziert wird es, wenn die Verstorbene das womöglich gar nicht gewollt hätte - zumindest für bestimmte Angehörige nicht. Das Verwaltungsgericht Würzburg hat am Mittwoch einen Familienstreit erörtert, der bereits jahrzehntelang andauert. Zwei Schwestern hatten sich vor etwa 28 Jahren überworfen, gelegentlich kam man zwar wieder zueinander, die meiste Zeit aber wollten die beiden nichts mehr voneinander wissen.

Als Erben hatte die Verstorbene wohl deshalb keine Angehörigen, sondern das Diakonische Werk Würzburg, die Caritas und das Mainfränkische Museum eingesetzt. Das Nutzungsrecht am Familiengrab im Würzburger Stadtteil Heidingsfeld aber räumte die Stadt dem Neffen der Verstorbenen ein.

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Dagegen hatte der Testamentsvollstrecker der verstorbenen Frau geklagt: Eine Übertragung an den Sohn der ungeliebten Schwester könne nicht im Sinn seiner verstorbenen Mandantin sein, argumentierte er vor Gericht. Dieses freilich äußerte Zweifel am Erfolg der Klage. Der Testamentsvollstrecker erklärte diese daraufhin für erledigt. Für die Kosten der Verhandlung muss nun er aufkommen.

Das Gericht folgte damit der Auffassung der Stadt. Diese hatte entschieden, das Nutzungsrecht am Grab nicht, wie gewünscht, an mehrere juristische, sondern an eine natürliche Person zu vergeben. Klage dagegen hatte der Testamentsvollstrecker bereits vor anderthalb Jahren eingereicht.

Damals, sagt er im Gespräch mit der SZ, sei die Situation noch schwieriger gewesen, damals habe die Mutter des Neffen - also die Schwester seiner Mandantin - noch gelebt. Die Vergabe des Nutzungsrechts an deren Sohn hätte zu heiklen Fragen schon deshalb führen können, weil im Familiengrab zunächst nicht genug Platz für alle Schwestern, insgesamt drei, zu sein schien.

Dieses Problem sei inzwischen aber nicht mehr aktuell, insofern habe sich die Situation ohnehin entspannt, sagt der Testamentsvollstecker. Auch deshalb könne er mit der Auffassung des Gerichts leben. Ums Geld war es beim Streit ums Grab offenbar auch gegangen. Der Neffe wollte für die Pflege des Familiengrabs nur anteilsmäßig bezahlen.

© SZ vom 08.12.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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