CSU-Verwandtenaffäre:Es wird eng für Georg Schmid

Georg Schmid

Die Staatsanwaltschaft wirft Schmid vor als Landtagsabgeordneter seine Ehefrau knapp 22 Jahre lang als Scheinselbstständige beschäftigt zu haben.

(Foto: dpa)
  • Der ehemalige CSU-Fraktionschef Georg Schmid könnte wegen der CSU-Verwandtenaffäre in Haft kommen und seine Pensionsansprüche verlieren.
  • Ein Deal zwischen Schmids Verteidiger und der Staatsanwaltschaft Augsburg kam nicht zustande. Schmids Verteidiger versuchte eine Bewährungsstrafe gegen ein Schuldgeständnis herauszuhandeln.
  • Nun hat Schmid vor Prozessbeginn 450 000 Euro an die Deutsche Rentenversicherung überwiesen. Er wolle damit einen Schaden "wiedergutmachen".

Von Stefan Mayr, Augsburg

Der ehemalige CSU-Fraktionschef Georg Schmid muss eine Haftstrafe und den Verlust seiner Pensionsansprüche befürchten. Dies ist die Quintessenz von Sondierungsgesprächen, die in dieser Woche zwischen seinem Anwalt Nikolaus Fackler, der Staatsanwaltschaft Augsburg und dem Amtsrichter Michael Nißl stattgefunden haben. In den Treffen ging es um eine sogenannte Verfahrensabsprache. Nach Informationen der Süddeutschen Zeitung versuchte Schmids Verteidiger, gegen ein Schuldeingeständnis eine Bewährungsstrafe herauszuhandeln. Doch der Deal kam nicht zustande. Daraufhin zog Schmid eine Konsequenz: Er überwies noch schnell vor Beginn des Prozesses am Montag 450 000 Euro an die Deutsche Rentenversicherung. Damit will er offenbar retten, was zu retten ist.

Sein Anwalt Fackler beschreibt die Gründe der Blitzüberweisung so: "Für den Fall, dass Herr Schmid einen Fehler gemacht haben sollte, ist er bereit, dafür einzustehen." Mit der Zahlung wolle Schmid nach Facklers Worten entstandenen Schaden "wiedergutmachen" und signalisieren: "Ich drücke mich nicht aus der Verantwortung." Ob diese Wohltat das Gericht milde stimmen wird, ist allerdings fraglich. Die Staatsanwaltschaft jedenfalls erachtet eine Haftstrafe unter einem Jahr offenbar als zu niedrig angesichts der Schadenshöhe, die im Raum steht.

Beiträge von 340 000 Euro vorenthalten

Schmid wird vorgeworfen, als Landtagsabgeordneter knapp 22 Jahre lang seine Ehefrau nicht als Angestellte, sondern als Scheinselbstständige beschäftigt zu haben. Die Anklage lautet auf Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt in 262 Fällen. Damit soll er den Sozialkassen Beiträge von mindestens 340 000 Euro vorenthalten haben. Das Strafgesetzbuch sieht hierfür eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren vor. Bei der gegebenen Schadenssumme rechnen Experten mit einer Haftstrafe in Höhe von zwei Jahren. "Das Ziel ein Jahr ist sehr sportlich", sagt ein Fachanwalt, der ungenannt bleiben will. Sollte Schmid zu mehr als einem Jahr Haft verurteilt werden, hätte das für ihn zwei überaus unerfreuliche Folgen: Erstens wäre eine Aussetzung zur Bewährung nur unter besonderen Umständen möglich. Zweitens verlöre er alle Pensionsansprüche aus seiner Tätigkeit als Oberregierungsrat, Abgeordneter und Staatssekretär.

Georg Schmid war am Freitag nicht zu erreichen. Sein Anwalt äußert sich zum erwartbaren Strafmaß und zum Inhalt der Sondierungsgespräche ebenfalls nicht. Er bestätigt aber: "Die Sondierungsgespräche waren nicht zielführend." Fackler geht auch nicht davon aus, dass es am ersten Prozesstag zu einem Deal kommen wird: "Das kann ich mir nicht vorstellen." Nicht wenige Beobachter rechnen zwar mit einer Verständigung vor dem ersten Verhandlungstag, doch die Zeichen stehen offenbar auf Konflikt. Insofern ist die Zahlung an die Rentenversicherung als befriedendes Signal zu werten. Auch als Schuldeingeständnis?

"Seit Jahren offen kommuniziert"

Nein, betont Anwalt Fackler. "Wir sind nach wie vor der Meinung, dass in diesem Fall die Kriterien für selbständige Beschäftigung überwiegen." Es könne aber eben sein, dass das Gericht zu einem anderen Ergebnis komme, sagt Fackler. Dabei gehe es wohlgemerkt "nicht um Tatsachen an sich, sondern nur um die rechtliche Bewertung dieser Fakten". Schmid habe "seit Jahren offen kommuniziert", dass er seine Ehefrau beschäftigt habe. Und diese Tatsachen hätten auch Jahr für Jahr den Finanzbehörden vorgelegen.

Vor zwei Jahren, auf dem Höhepunkt der sogenannten Verwandtenaffäre, hatte Schmid öffentlich gesagt, seine Ehefrau Gertrud arbeite "rund um die Uhr" für ihn. Was als Rechtfertigung für die hohen Bezüge (bis zu 5500 Euro im Monat) gedacht war, entpuppte sich als Anfang vom Ende. Damit räumte der heute 61-Jährige indirekt ein, dass seine Frau ausschließlich für ihn tätig war - und dies ist eines der klassischen Kriterien für eine abhängige Beschäftigung. Aber Gertrud Schmid war nach dem Einzug ihres Mannes in den Landtag 1990 nie bei ihm angestellt. Vielmehr hatte sie  1991 bei der Stadt Donauwörth mit einem "Büro- und Schreibservice" ein eigenes Gewerbe angemeldet.

Schmids Absturz ist gewaltig

Schmids politische Karriere brach 2013 krachend zusammen: Er verlor zuerst den CSU-Fraktionsvorsitz, dann das Landtagsmandat. Nicht einmal der Vorsitz im CSU-Kreisverband Donau-Ries ist ihm geblieben. Der Absturz ist gewaltig, keiner fiel wegen der Verwandtenaffäre tiefer. Dabei bestätigen selbst politische Gegner, dass sich der Donauwörther unermüdlich für seine Region eingesetzt und viel erreicht habe. Nun erwartet ihn am Montag in Augsburg ein demütigender Gang durch ein Blitzlichtgewitter auf die Anklagebank, auf der sonst Schwerverbrecher sitzen.

Da ist es wohl nur ein schwacher Trost, dass seiner Frau dieser Auftritt erspart bleibt: Gertrud Schmid hat diese Woche einen Strafbefehl in Höhe von 13 200 Euro akzeptiert. Damit ist sie vorbestraft, die Schwelle von 90 Tagessätzen wurde mit 240 weit übertroffen. Zudem hat sie mit ihrem Rechtsmittelverzicht indirekt ihre Schuld eingestanden. Es liegt also ein rechtskräftiges Urteil wegen "Beihilfe zum Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt in 262 Fällen" vor. Damit wird die Justiz den Haupt-Beschuldigten nicht davonkommen lassen.

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