Höhere Bußgelder:Strafen für Rettungsgassen-Blockierer steigen drastisch

Rettungsgasse

Vorbildliche - von der offenen Beifahrertür abgesehen - Rettungsgassen wie diese auf der A 2 in Hannover begegnen den Rettungskräften leider selten.

(Foto: dpa)
  • Verkehrsteilnehmer, die Rettungskräfte im Einsatz behindern, zahlen vom 19. Oktober an eine Geldbuße von mindestens 200 Euro und erhalten einen Monat Fahrverbot.
  • Die bisherige Strafe lag lediglich bei 20 Euro.
  • Auch Autofahrer, die mit elektronischen Geräten am Steuer erwischt werden, zahlen künftig höhere Bußgelder. Rasern droht künftig sogar Gefängnis.

Von Thomas Harloff

Als am 3. Juli auf der A9 bei Nürnberg ein Reisebus verunglückte, Feuer fing und 18 Menschen starben, wurde die Rettungsgasse zum großen Thema. Genauer gesagt: die blockierte Rettungsgasse. Weil nicht alle Autofahrer einen ausreichend breiten Streifen zwischen der linken Fahrspur und dem Fahrstreifen rechts daneben gebildet haben, verzögerte sich die Ankunft der Rettungskräfte. Als sie den Bus endlich erreichten, hatte das Feuer bereits um sich gegriffen - die Retter konnten die Insassen nicht mehr bergen. Als Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) später an der Unfallstelle vor die Reporter trat, prangerte er das "völlig unverantwortliche Verhalten" der Autofahrer an, die die Rettungsgasse unpassierbar gemacht hatten.

Die Bundesregierung reagierte mit einer neuen Verordnung, die der Bundesrat nun abgesegnet hat. Darin ist ein deutlich höheres Strafmaß für Autofahrer enthalten, die die Arbeit von Rettungskräften behindern: Das Bußgeld wird vom 19. Oktober an 200 Euro betragen, hinzu kommt ein einmonatiges Fahrverbot. Werden durch das Handeln der Autofahrer Personen gefährdet oder kommt es zu Sachbeschädigung, kann die Strafe gar auf 320 Euro ansteigen. Bisher mussten Blockierer lediglich 20 Euro zahlen, ein Fahrverbot hatten sie nicht zu befürchten.

Ursprünglich sollte die Verordnung nur für Rettungsgassen gelten, wie sie auf Autobahnen oder anderen mehrspurigen Straßen im Falle eines Staus oder stockenden Verkehrs gebildet werden sollen. In ihrer jüngsten Fassung wurde die Formulierung jedoch ausgeweitet: Nun drohen Autofahrern - unabhängig von der Art der der Rettungsgasse - generell mindestens 240 Euro Geldstrafe und ein Monat Fahrverbot, wenn sie "einem Einsatzfahrzeug, das blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn verwendet hatte, nicht sofort freie Bahn geschaffen" haben.

Deutlich härtere Strafen sollen Raser künftig von illegalen Autorennen und anderen lebensgefährlichen Tempofahrten abhalten. Wer solche "verbotenen Kraftfahrzeugrennen" veranstaltet oder an ihnen teilnimmt, soll nun mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden. Sogar zehn Jahre Gefängnis drohen, wenn jemand dabei schwer verletzt oder getötet wird. Dafür wird ein neuer Straftatbestand eingeführt. Erfasst werden auch Fahrer, die unabhängig von illegalen Rennen "grob verkehrswidrig und rücksichtslos" rasen. Wegen solcher Taten können künftig auch Fahrzeuge eingezogen werden. Bisher wurde die Teilnahme an illegalen Rennen lediglich mit 400 Euro Bußgeld und einem Monat Fahrverbot geahndet.

Auch die Geldstrafe für Handysünder steigt

Ein weiterer Beschluss des Bundesrates betrifft das Handyverbot am Steuer, das nun ebenfalls verschärft wird. Statt 60 Euro Bußgeld und einem Punkt in der Flensburger Verkehrssünderdatei werden nun 100 Euro samt Punkt fällig. Im schlimmsten Fall drohen sogar 200 Euro Strafe und ein Monat Fahrverbot. Außerdem bezieht sich die Verordnung jetzt nicht mehr nur auf Mobil- und Autotelefone, sondern alle elektronische Geräte zur "Kommunikation, Information oder Organisation" - also auch Tablets, Laptops und sonstige Kleincomputer.

Fahrer dürfen solche Geräte künftig nur noch benutzen, wenn sie diese dafür nicht in der Hand halten müssen oder sie über Sprachsteuerung und Vorlesefunktion verfügen. Erlaubt bleibt, Anrufe per Taste oder Wischen übers Display anzunehmen, auch eine kurze "Blickzuwendung zum Gerät" ist erlaubt. Zum Handy greifen darf man weiterhin, wenn das Fahrzeug steht und der Motor aus ist - auch wenn sich im Stau nichts mehr bewegt. Das gilt jedoch nicht, wenn sich der Motor an einer Ampel nur kurz selbst ab- und anschaltet. Länger auf einen kleinen Kamera-Monitor schauen dürfen Fahrer, wenn sie zum Beispiel mit dessen Hilfe in Schritttempo einparken.

Ob Rettungsgasse oder Handy am Steuer: Es ist nicht allein das Wissen um die härteren Sanktionen, das das Verhalten der Verkehrsteilnehmer tatsächlich zum Besseren ändert. "Eine stärkere Prävention auch mit höheren Geldbußen ist für mehr Verkehrssicherheit richtig", sagt der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Oliver Malchow. "Wichtig sind aber auch mehr Kontrollen." Genau das ist in beiden Fällen schwierig. Denn nur sehr wenige Smartphone-Sünder werden auf frischer Tat erwischt oder per Blitzerfoto überführt. Und Einsatzkräfte, die zu einem Notfall gerufen werden, haben meist genug anderes zu tun, als Rettungsgassen-Blockierer zu bestrafen. Es kommt also auch weiterhin auf die Vernunft eines jeden Verkehrsteilnehmers an.

Mit Material der Nachrichtenagenturen dpa und AFP.

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