Autofahrer können bei schweren Verstößen auch dann ein Fahrverbot ausgesprochen bekommen, wenn ihr Führerschein im EU-Ausland ausgestellt wurde. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH; Rechtssache C-260/13) in Luxemburg entschieden.
Die Details des verhandelten Falls
Geklagt hatte eine Österreicherin, die in Deutschland nahe des Bodensees kurz hinter der Grenze kontrolliert worden war. Die Polizei stellte mit einer Blutprobe fest, dass sie eine geringe Menge Cannabis konsumiert hatte. Obwohl die Frau dem ärztlichen Protokoll zufolge nicht merkbar unter Drogeneinfluss stand, wurde ihr vorerst verboten, mit ihrem österreichischen Führerschein in Deutschland zu fahren. In Österreich behielt sie dagegen ihre Fahrerlaubnis, weil die Behörden dort erst einschreiten, wenn eine Fahruntüchtigkeit medizinisch nachgewiesen ist.
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Die Klägerin argumentierte, dass nur die Behörden in Österreich entscheiden dürfen, ob sie weiterhin Auto fahren darf. Die Richter des EuGH sind dagegen der Ansicht, dass ein EU-Land einen Führerschein aus einem anderen Mitgliedsstaat für ungültig erklären kann, wenn ein Autofahrer dort gegen nationales Recht verstößt. Ein solches Fahrverbot darf aber nicht unbegrenzt gelten. Der Staat müsse verhältnismäßige Bedingungen festlegen, wie der Betroffene seinen Führerschein zurückerlangen kann.
So kann man den Führerschein wiedererlangen
Solche Regelungen gibt es in Deutschland: Jemand kann ein medizinisch-psychologisches Gutachten vorlegen. Voraussetzung dafür ist in der Regel, dass er ein Jahr lang keine berauschenden Mittel genommen hat. Unabhängig von diesem Gutachten muss die Fahrerlaubnis spätestens nach fünf Jahren erneut erteilt werden. Der EuGH bezeichnete diese Vorgaben als "wirksames Mittel" für mehr Sicherheit im Straßenverkehr.
Im Fall der betroffenen Österreicherin muss aber das Verwaltungsgericht Sigmaringen die Details prüfen und auch den Einzelfall entscheiden.