Satire-Streit:Erdoğan-Gedicht: Böhmermann akzeptiert einstweilige Verfügung nicht

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Wehrt sich juristisch: Jan Böhmermann. (Foto: dpa)
  • Jan Böhmermann akzeptiert die einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg gegen Teile seines Schmähgedichts nicht. Sein Anwalt wirft dem Gericht handwerkliche Fehler vor.
  • Der Jurist Christian Schertz will Erdoğan nun über das Gericht eine Frist von vier Wochen setzen lassen. Innerhalb dieser Zeit müsse der türkische Präsident eine sogenannte Hauptsacheklage erheben.
  • Der Anwalt des türkischen Präsidenten kündigte seinerseits weitere juristische Schritte an.

Der Satiriker und ZDF-Moderator Jan Böhmermann will die einstweilige Verfügung gegen sein Gedicht "Schmähkritik" über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan nicht hinnehmen. Dem Hamburger Landgericht seien bei seiner Entscheidung schwere handwerkliche Fehler unterlaufen, sagte Böhmermanns Anwalt Christian Schertz der Nachrichtenagentur dpa. Der SZ bestätigte der Spezialist für Medienrecht diese Argumentation.

Satire
:Böhmermann darf Teile des Erdoğan-Gedichts nicht wiederholen

Der ZDF-Satiriker kassiert eine einstweilige Verfügung. Er darf den türkischen Präsidenten aber weiterhin "sackdoof" nennen.

Schertz will Erdoğan nun über das Gericht eine Frist von vier Wochen setzen lassen. Innerhalb dieser Zeit müsse der türkische Präsident dann eine sogenannte Hauptsacheklage erheben. Sollte er das nicht tun, verfalle die Verfügung. Notfalls wolle er auch bis zum Bundesverfassungsgericht gehen, kündigte Schertz an.

Der Anwalt nannte die Verfügung "eklatant falsch". Das Gericht habe zwar festgestellt, dass das Gedicht ein Kunstwerk sei, es dann aber zerlegt, um Teile davon isoliert zu verbieten. "Man kann auch kein Gemälde auseinanderschneiden und dann nur teilweise freigeben", sagte Schertz.

Außerdem habe das Gericht die künstlerische Überhöhung des Gedichts völlig außer Acht gelassen. Diese sei aber entscheidend, um die Zulässigkeit der Gesamtdarstellung zu erkennen. Der Satiriker habe in seiner Sendung Neo Magazin Royale am 31. März zeigen wollen, was erlaubt sei und was nicht und wo die Grenzen zur Schmähkritik liegen. Das habe Böhmermann zuvor deutlich angekündigt. "Wenn ich meinen Studenten in einer juristischen Vorlesung Beispiele unerlaubter Schmähkritik vorlese, ist das auch nicht verboten", sagte Schertz der SZ.

Was das Gericht entschieden hatte

Mit seiner Entscheidung hatte das Landgericht Hamburg dem Antrag des türkischen Staatsoberhauptes teilweise stattgegeben. Böhmermann darf bestimmte Passagen des Gedichts nicht wiederholen, die Erdoğan angesichts ihres schmähenden und ehrverletzenden Inhalts nicht hinnehmen müsse (Az.: 324 O 255/16), heißt es in dem Urteil, das aber noch nicht rechtskräftig ist. Hinsichtlich der übrigen Teile des Schmähgedichts wurde der Antrag Erdoğans zurückgewiesen. Erlaubt ist nun etwa weiterhin die Zeile: "Sackdoof, feige und verklemmt / Ist Erdoğan der Präsident".

Unzufrieden mit der Entscheidung ist auch Erdoğans deutscher Anwalt. Michael-Hubertus von Sprenger sagte der SZ, er wundere sich, dass das Landgericht Hamburg nicht das komplette Gedicht, sondern nur Teile daraus verboten habe. Die Fristsetzung der Gegenseite nannte Sprenger einen normalen juristischen Vorgang - er kündigte an, Hauptsacheklage einzureichen.

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