Rostock:Softwareeinsatz im Kampf gegen Schummeleien an Hochschulen

Rostock (dpa/mv) - Der Kampf gegen Plagiate in wissenschaftlichen Arbeiten gewinnt an den Hochschulen an Bedeutung. Dabei setzt die Hochschule Wismar auf eine spezielle Software, die besonders bei Abschlussarbeiten Fälschungen erkennt. Dies ist nach Angaben von Sprecher Jan Putensen eine zusätzliche Absicherungsmaßnahme, da die Dozenten mit ihrer Expertise in der Lage sind, mögliche Täuschungsversuche frühzeitig zu erkennen.

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Rostock (dpa/mv) - Der Kampf gegen Plagiate in wissenschaftlichen Arbeiten gewinnt an den Hochschulen an Bedeutung. Dabei setzt die Hochschule Wismar auf eine spezielle Software, die besonders bei Abschlussarbeiten Fälschungen erkennt. Dies ist nach Angaben von Sprecher Jan Putensen eine zusätzliche Absicherungsmaßnahme, da die Dozenten mit ihrer Expertise in der Lage sind, mögliche Täuschungsversuche frühzeitig zu erkennen.

Die Universität Rostock plant den flächendeckenden Einsatz einer Software und prüft derzeit die rechtlichen Rahmenbedingungen, wie Sprecher Michael Vogt sagte. Das scheint auch notwendig zu sein, denn Schummeln gehöre inzwischen zum Alltag, vom Abschreiben in kleinem bis mittleren Umfang, ohne Quellenangabe, bis hin zur Nutzung kompletter vorhandener Belege anderer Studenten aus früheren Semestern.

Plagiate seien eher bei studentischen Versuchsprotokollen zu finden, in Dissertationen seien es dagegen Einzelfälle, sagte Vogt. Er schätzte die Zahl aufgedeckter Betrugsfälle bei studentischen Arbeiten bei mehreren Tausend Prüfungen pro Jahr auf eine niedrige zweistellige Zahl. „Im letzten Jahrzehnt hat die Universität Rostock in einer niedrigen einstelligen Zahl von Fällen infolge von Plagiaten den Doktorgrad entzogen.“

An der Universität Greifswald gab es laut Sprecher Jan Meßerschmidt in den vergangenen Jahren keine Aberkennung von Doktorgraden und nur vereinzelte Täuschungsfälle. Wie in Rostock würden zur Vorbeugung Ombudsleute eingesetzt, die Hinweise auf wissenschaftliches Fehlverhalten entgegennehmen.

Bei nachgewiesenem Betrug oder Betrugsversuch kommen an Hochschulen die entsprechenden Ordnungen mit vorgesehenen Konsequenzen zum Tragen. Das reiche von Wiederholungen der Prüfungen, der Bewertung einer Prüfungsleistung mit „nicht bestanden“ bis hin zur Exmatrikulation.

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