Zarrentin am Schaalsee:Gericht verhindert Waldrodung am Schaalsee

Greifswald/Zarrentin (dpa/mv) - Die Umweltorganisation BUND hat mit einem Eilantrag beim Oberverwaltungsgericht (OVG) in Greifswald die Rodung eines Waldstückes am Schaalsee verhindert. Das Gericht gab dem Antrag statt und setzte den Bebauungsplan außer Kraft. "Das ist eine gute Nachricht für die Natur an den bedrängten Seeufern", sagte die BUND-Landesgeschäftsführerin Corinna Cwielag am Freitag. Die Stadt Zarrentin (Landkreis Ludwigslust-Parchim) hatte den Bebauungsplan geändert und wollte den Wohnpark dichter am See errichten. Das sei vorerst verhindert worden, sagte Cwielag.

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Greifswald/Zarrentin (dpa/mv) - Die Umweltorganisation BUND hat mit einem Eilantrag beim Oberverwaltungsgericht (OVG) in Greifswald die Rodung eines Waldstückes am Schaalsee verhindert. Das Gericht gab dem Antrag statt und setzte den Bebauungsplan außer Kraft. „Das ist eine gute Nachricht für die Natur an den bedrängten Seeufern“, sagte die BUND-Landesgeschäftsführerin Corinna Cwielag am Freitag. Die Stadt Zarrentin (Landkreis Ludwigslust-Parchim) hatte den Bebauungsplan geändert und wollte den Wohnpark dichter am See errichten. Das sei vorerst verhindert worden, sagte Cwielag.

Die Stadt wollte nach ihren Angaben eine rund 8000 Quadratmeter große Waldfläche beseitigen, die erst vor zwölf Jahren als Schutz für den Hangwald des Schaalsees angelegt worden war. Zu den Schutzmaßnahmen im Zuge einer Wohnbebauung gehörte auch eine Streuobstwiese und eine junge Allee, welche die Stadt Zarrentin bereits wieder gefällt hat.

Der Schutzwald sei aufgrund einer Verfügung des OVG im September 2018 unversehrt geblieben. Die mehr als zehn Jahre alten Anpflanzungen waren als Ausgleich für den ersten Teil des Baugebietes angelegt worden, der nur aufgrund der Neupflanzungen genehmigt worden war. Der Wald sollte die Wirkungen der Bebauung auf die Europäischen Schutzgebiete des Schaalsees mindern. Der junge Wald soll unter anderem den alten Hangwald am Seeufer gegen Lärm und Licht des Neubaugebietes abschirmen und Schutz vor Sturmschäden bieten.

Das Oberverwaltungsgericht beanstandete nach eigenen Angaben insbesondere die nicht ordnungsgemäße Prüfung der Verträglichkeit des Vorhabens mit den Zielen der europäischen Naturschutzgebiete. Der Beschluss ist laut Gericht nicht anfechtbar.

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