Neustadt an der Weinstraße:Imker: Gegen Zulassung von bienengiftigem Wirkstoff

Lesezeit: 2 min

Eberhard Hartelt, Präsident des Bauern- und Winzerverbands Rheinland-Pfalz Süd. (Foto: Andreas Arnold/dpa/Archivbild)

Die Imker in Rheinland-Pfalz sind empört über die Zulassung eines bienengiftigen Wirkstoffs zur Beize von Zuckerrüben-Saatgut. Der Imkerverband Rheinland-Pfalz...

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Mainz (dpa/lrs) - Die Imker in Rheinland-Pfalz sind empört über die Zulassung eines bienengiftigen Wirkstoffs zur Beize von Zuckerrüben-Saatgut. Der Imkerverband Rheinland-Pfalz kündigte für diese Woche eine Beschwerde bei der EU-Kommission an, da sie in der Notfallzulassung des Wirkstoffs Thiamethoxam durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) „unerlaubte staatliche Beihilfen für die Zuckerwirtschaft“ sieht.

Thiamethoxam gehört zu den sogenannten Neonicotinoiden, deren Anwendung als Pestizid in der Landwirtschaft weitreichenden Einschränkungen unterliegt - die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat die Gefahren für Bienen und Hummeln bestätigt. Das Mittel soll die jungen Zuckerrübenpflanzen gegen Blattläuse schützen, die laut BVL „mit ihrer Saugtätigkeit verschiedene Vergilbungsviren übertragen und mit anderen Pflanzenschutzverfahren oder zugelassenen Pflanzenschutzmitteln nicht hinreichend wirksam bekämpft werden können“.

Derzeit gebe es noch keine anderen Wirkstoffe, um Zuckerrüben im Keimungsstadium vor Schadorganismen zu schützen, sagt der Präsident des Bauern- und Winzerverbands Rheinland-Pfalz Süd, Eberhard Hartelt. „Wir setzen langfristig nicht auf Neonicotinoide - nur im Moment haben wir keine andere Möglichkeit, um des Schädlingsbefalls Herr zu werden.“ So arbeiteten die Züchter mit Hochdruck an der Entwicklung resistenter Zuckerrübensorten. Die Saatgutbeize erfolge mit allen Vorsichts- und Schutzmaßnahmen.

Die Zulassung des behandelten Saatguts ist bis Ende April befristet, für bestimmte Gebiete, in denen mit einem starken Blattlaus-Befall gerechnet wird. In Rheinland-Pfalz sind dies 12 700 Hektar. Auf den Feldern mit dem gebeizten Saatgut dürfen im kommenden Jahr laut BVL keine „bienenattraktiven Pflanzen“ wie Raps oder Sonnenblumen angebaut werden. Blühende Beikräuter sind „bestmöglich zu vermeiden“.

„Weil Neonicotinoide über mehrere Jahre im Boden bleiben, sind sie sehr persistent“, sagt der 2. Vorsitzende des Imkerverbands, Franz Botens. Das BVL nennt eine Zeit von 74 bis 276 Tagen, innerhalb der die Ausgangskonzentration auf die Hälfte zurückgeht.

„Andere Pflanzen nehmen das aus dem Boden auf, dann geht der Wirkstoff in alle Pflanzenteile ein, auch in die Blüten“, befürchtet Botens. Die Einhaltung der behördlichen Auflagen sei zudem sehr schwierig - „es gibt immer kleine Beikräuter, die blühen.“ Damit seien alle Bienen gefährdet, die diese Blüten anfliegen, Wildbienen noch in höherem Maße als Honigbienen. Während bei Honigbienen eine Ammenbiene den Futtersaft für die Larven produziert und so als Filter dienen kann, setzen solitäre Wildbienen ihre Eier direkt auf die Pollenklümpchen, die bei einem Einsatz von Pestiziden die bienengiftigen Schadstoffe enthalten können.

Die Anwendung als Saatgutbeize sei zwar für Insekten nicht ganz so gefährlich wie beim Ausbringen des Wirkstoffs über die Luft. „Aber Vögel brauchen nur zwei solche Körner zu fressen und fallen tot um.“

Enttäuscht sind die Imker von der Landesregierung in Rheinland-Pfalz. So enthalte die Allgemeinverfügung der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) vom 15. Januar zur Umsetzung der Notfallzulassung im Land noch nicht einmal die vom BVL vorgesehenen Monitoring-Maßnahmen zur Überprüfung von Umweltauflagen. Das Landwirtschaftsministerium in Mainz weist den Vorwurf zurück - „die Zulassung vom BVL enthält diese Monitoring-Verpflichtung, so dass staatliche Stellen das Monitoring gewährleisten müssen und es auch tun.“

© dpa-infocom, dpa:210216-99-458089/2

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: