Lüneburg:OVG erklärt Industriegebiet in Stade für nicht rechtmäßig

Lüneburg (dpa/lni) - Der Bebauungsplan der Stadt für ein Industriegebiet in Stade ist nicht rechtmäßig. Das hat das niedersächsische Oberverwaltungsgericht am Dienstag entschieden, wie eine Sprecherin mitteilte. Ein Anwohner aus dem Ortsteil Bützfleth hatte sich gewehrt. Das Wohngebiet sei nur unzureichend vor nächtlichem Industrielärm geschützt, argumentierte er.

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Lüneburg (dpa/lni) - Der Bebauungsplan der Stadt für ein Industriegebiet in Stade ist nicht rechtmäßig. Das hat das niedersächsische Oberverwaltungsgericht am Dienstag entschieden, wie eine Sprecherin mitteilte. Ein Anwohner aus dem Ortsteil Bützfleth hatte sich gewehrt. Das Wohngebiet sei nur unzureichend vor nächtlichem Industrielärm geschützt, argumentierte er.

Die Richter hielten den Bebauungsplan allerdings schon aus formalen Gründen für unhaltbar. Nach neuester Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts müsste in einem Industriegebiet wenigstens in einem Teilgebiet eine uneingeschränkte industrielle Nutzung erlaubt sein. Das sei hier versäumt worden. Eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht ließen sie nicht zu. Die Genehmigungen der bestehenden Betriebe seien davon nicht betroffen, erklärte die Sprecherin. Doch müsse nun künftig bei neuen Vorhaben im Einzelfall geprüft werden, ob der Lärmschutz ausreichend berücksichtigt sei. (Az. 1 KN 154/12)

Einen zunächst als Grundlage für das Industriegebiet dienenden Bebauungsplan hatte das Oberverwaltungsgericht bereits 2008 ausgesetzt und später für unwirksam erklärt. Daraufhin hatte die Stadt zuletzt 2015 einen neuen beschlossen, gegen den nun der Anwohner mit dem Normenkontrollverfahren zu Felde gezogen war.

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