Hamburg:Stickoxid: Hamburgs Dieselfahrern drohen weitere Fahrverbote

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Wegen zu hoher Stickoxid-Werte könnten in Hamburg weitere Straßen für ältere Dieselfahrzeuge gesperrt werden. Das Oberverwaltungsgericht hat den Senat...

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Hamburg (dpa/lno) - Wegen zu hoher Stickoxid-Werte könnten in Hamburg weitere Straßen für ältere Dieselfahrzeuge gesperrt werden. Das Oberverwaltungsgericht hat den Senat verpflichtet, seinen Luftreinhalteplan zu überarbeiten. Eine Klage des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND) sei erfolgreich gewesen, sagte ein Sprecher des Gerichts am Donnerstag. „Es reicht nicht aus, was der Luftreinhalteplan vorsieht, um die Grenzwerte einzuhalten.“ Was die Stadt nun genau tun muss, ist noch offen. Erst die schriftliche Urteilsbegründung in einigen Wochen werde Klarheit schaffen, hieß es.

Seit dem 31. Mai 2018 gelten in Altona an der Stresemannstraße für Lastwagen und an der Max-Brauer-Allee für Lastwagen und Autos Durchfahrtsbeschränkungen für ältere Dieselfahrzeuge, die die Euro-Schadstoffnorm 6 nicht erfüllen. Der BUND fordert weitere Durchfahrverbote an der Habichtstraße in Barmbek-Nord und im Bereich Högerdamm, Spalding- und Nordkanalstraße in Hammerbrook.

Der derzeit gültige Luftreinhalteplan geht davon aus, dass der EU-Grenzwert von 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid (NO2) pro Kubikmeter Luft in diesen Straßen spätestens im Jahr 2025 eingehalten wird. Die Habichtstraße ist Teil des vielbefahrenen Rings 2, Spalding- und Nordkanalstraße sind wichtige Verbindungen zwischen Innenstadt und dem Osten Hamburgs.

BUND-Landesgeschäftsführer Manfred Braasch begrüßte die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts: „Das ist eine wirklich gute Nachricht für alle betroffenen Menschen in Hamburg, die nach wie vor einer zu hohen Belastung an Stickoxiden ausgesetzt sind.“ Die Stadt müsse nun rasch zusätzliche Maßnahmen und insbesondere weitere Fahrverbote für Dieselfahrzeuge erlassen.

Im vergangenen Juni hatte der Europäische Gerichtshof entschieden, dass schon die Überschreitung von Grenzwerten an einzelnen Messstellen als Verstoß gegen EU-Regeln gilt und Bürger bei Gericht überprüfen lassen können, ob Messstationen richtig platziert sind. An vier von zwölf Messstationen in Hamburg wurden die Grenzwerte für Stickstoffdioxid 2018 im Jahresmittel überschritten.

Ein Sprecher von Umweltsenator Jens Kerstan (Grüne) teilte am Donnerstag mit: „Wir haben heute das Urteil erhalten und müssen zunächst die schriftliche Urteilsbegründung abwarten, um den Richterspruch sorgfältig prüfen zu können.“ Bereits 2014 hatte das Verwaltungsgericht die Stadt zu Luftreinhaltemaßnahmen verpflichtet. Gegen das aktuelle Urteil kann die Stadt Revision beim Bundesverwaltungsgericht beantragen.

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