Gerichtsurteil:Wolf in der Region Hannover darf nicht getötet werden

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Ein Wolf läuft durch einen Wald. (Foto: Swen Pförtner/dpa/Symbolbild)

Der Abschuss von problematischen, aber streng geschützten Wölfen beschäftigt in Niedersachsen immer wieder Gerichte. Nun haben Naturschützer die Tötung eines Wolfes in der Region verhindert - vorerst, denn der Streit dürfte schon bald in eine neue Runde gehen.

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Hannover (dpa/lni) - Der Wolf aus der Region Hannover, der unter anderem das Pony von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen gerissen hat, darf nicht geschossen werden. Das Verwaltungsgericht hat eine zweite von der Region Hannover erteilte Abschussgenehmigung für den Wolf gekippt. Die Kammer gab mit ihrem Beschluss vom Dienstag dem Eilantrag einer Umweltorganisation statt, die gegen die sogenannte Entnahme vorgegangen war, wie das Verwaltungsgericht in Hannover am Mittwoch mitteilte. Die Region Hannover zog die Ausnahmegenehmigung daraufhin zurück und kündigte an, eine Neuregelung zum Abschuss problematischer Wölfe abwarten zu wollen.

Das Gericht sah nicht mehr die Annahme gegeben, dass der Wolf mit der Kennung GW950M künftig noch weitere Weidetiere töten könnte. Denn in den zwölf Monaten vor der am 4. Oktober erteilten Ausnahmegenehmigung für einen Abschuss wurden dem Wolf nur zwei Risse zugeordnet - zuletzt im Januar 2023. Laut dem Gericht fehlten damit „ausreichende Anhaltspunkte“ für die von der Region Hannover getroffene Schadensprognose für den Abschuss. Dass es nicht mehr Risse gab, die diesem Wolf zugeordnet wurden, spricht aus Sicht der Kammer dafür, dass sich das Tier zuletzt von Wildtieren ernährte.

Bei einer ersten Ausnahmegenehmigung zum Abschuss des Wolfes aus dem Burgdorfer Rudel im Januar 2023 hatte das Verwaltungsgericht noch anders entschieden. Zwar war der Abschuss wegen eines Eilantrages erst aufgeschoben worden, das Gericht hatte den Abschuss dann aber doch genehmigt. Allerdings war die Abschussgenehmigung schon wenige Stunden nach der Entscheidung des Gerichtes ausgelaufen. Deshalb kam es zu der neuen Genehmigung, die nun angefochten wurde.

In dem neuen Beschluss betonte das Gericht nun auch, dass es mit wolfsabweisenden Zäunen eine „zumutbare Alternative“ zur Tötung des Tieres gebe. Allerdings hatte der Wolf zuletzt für einen Riss einen rund 100 Zentimeter hohen Elektrozaun überwunden. Gegen den Beschluss kann noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.

Die Region Hannover teilte nach dem Beschluss aber mit, einen langwierigen Rechtsstreit über die noch bis zum 29. Februar 2024 gültige Genehmigung vermeiden zu wollen. Deshalb entschied die Untere Naturschutzbehörde, die Ausnahmegenehmigung zurückzuziehen - stattdessen setzt die Behörde nun auf eine verabredete Neuregelung.

Denn in der vergangenen Woche hatten sich die Umweltminister von Bund und Ländern darauf verständigt, dass problematische Wölfe, die Schutzzäune überwunden und Nutztiere gerissen haben, in Deutschland künftig schneller als bisher getötet werden können. Demnach sollen die Bundesländer bestimmte Regionen mit vermehrten Wolfsrissen festlegen. Anders als bisher soll dann für einen Abschuss aber nicht erst eine DNA-Analyse abgewartet werden müssen, wenn ein Wolf Schutzvorkehrungen überwunden und Nutztiere gerissen hat.

„Die Gerichtsentscheidung zeigt, dass die Rechtsgrundlage für die Entnahme von Wölfen dringend verbessert werden muss“, sagte Regionspräsident Steffen Krach in einer Mitteilung. „Aktuell investieren die unteren Naturschutzbehörden viel Zeit und Arbeit in komplexe Ausnahmegenehmigungen, die am Ende trotz aller Abwägung nicht rechtssicher sind und nicht vollzogen werden können.“

Die Region Hannover sei eine der am stärksten von Wolfsrissen betroffenen Regionen in Niedersachsen. „Wir werden deshalb alle neu geschaffenen Möglichkeiten nutzen, um in begründeten Einzelfällen Wölfe zukünftig schneller zu bejagen und uns weiterhin für ein regionales Bestandsmanagement einsetzen“, sagte Krach.

© dpa-infocom, dpa:231206-99-201202/3

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