Geflügelpest:Vogelgrippe auch im Bodenseekreis nachgewiesen

„Geflügelpest Unbefugter Zutritt verboten“ steht auf einem Schild am Zaun eines betroffenen Hofes. (Foto: Bernd Wüstneck/dpa/Symbolbild)

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Friedrichshafen (dpa/lsw) - Die hochansteckende Geflügelpest breitet sich weiter aus und ist nun auch bei einem Vogel im Bodenseekreis nachgewiesen worden. Das für die Krankheit verantwortliche Virus wurde bei einer in Friedrichshafen verendeten Lachmöwe im Labor nachgewiesen, wie das Landratsamt Bodenseekreis am Mittwoch mitteilte. Alle Geflügelhalter im Bodenseekreis sind ab dem 3. März dazu verpflichtet, ihre Tiere bis vorläufig Ende März im Stall zu halten.

Die auch Vogelgrippe genannte Geflügelpest breitet sich seit Wochen in Baden-Württemberg aus und ist eine hochansteckende Infektionskrankheit. Unter anderem war sie zuletzt in Stuttgart und Heilbronn bei Möwen nachgewiesen worden. Für Menschen ist die Vogelgrippe laut Experten ungefährlich, sie kann in Nutzflügelbeständen aber hohe Verluste verursachen. Vor einer Übertragung auf Nutztiere soll die Stallpflicht schützen. Von einer landesweiten Pflicht für Stallhaltung hatte das Agrarministerium bisher abgesehen.

© dpa-infocom, dpa:230302-99-799020/2

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