Hilpoltstein:Naturschützer beklagen „illegale Fällung“ vieler Obstbäume

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Hilpoltstein/Bamberg (dpa/lby) - Naturschützer beklagen die illegale Fällung von mehreren tausend für den Artenschutz wichtigen Obstbäumen in der Fränkischen Schweiz. An einigen Stellen der Region biete sich ein echtes "Horrorszenario", berichtete der Landesbund für Vogelschutz in einer Mitteilung vom Montag. Teilweise seien die bisherigen Streuobstwiesen zu Ackerland umgebrochen worden, beklagt LBV-Vorsitzender Norbert Schäfer.

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Hilpoltstein/Bamberg (dpa/lby) - Naturschützer beklagen die illegale Fällung von mehreren tausend für den Artenschutz wichtigen Obstbäumen in der Fränkischen Schweiz. An einigen Stellen der Region biete sich ein echtes „Horrorszenario“, berichtete der Landesbund für Vogelschutz in einer Mitteilung vom Montag. Teilweise seien die bisherigen Streuobstwiesen zu Ackerland umgebrochen worden, beklagt LBV-Vorsitzender Norbert Schäfer.

Vom LBV verbreitete Fotos zeigen eine Wiese, die angeblich noch vor wenigen Wochen mit blühenden Obstbäumen bestanden war; auf der offensichtlich selben Fläche ist auf einem zweiten, offenbar später aufgenommenen Foto ein Traktor zu sehen, der eine nun baumlose Wiese umpflügt.

Inzwischen haben die Naturschützer wegen der aus LBV-Sicht illegalen Baumfällungen Strafanzeige gegen unbekannt erstattet. Schließlich handele es sich um die mutwillige Zerstörung wertvoller Biotope durch einzelne schwarze Schafe, betont der LBV-Chef. Bei der Staatsanwalt Bamberg war dazu am Montag keine Stellungnahme zu erhalten.

Der Bezirksvorsitzende des oberfränkischen Bauernverbandes, Hermann Greif, bestätigte zwar die sich zuletzt häufenden Obstbaumfällungen. Von illegalen Eingriffen könne aber keine Rede sein. Die betroffenen extensiven Streuobstflächen unterlägen nicht dem Biotopschutz, betonte Greif und widersprach damit dem LBV. Dies sei nur dann der Fall, „wenn auf dem Baum ein schützenswertes Tier darauf brütet“.

Dass Obstbaumbesitzer im Landkreis Forchheim zu Axt und Motorsäge gegriffen hätten, liege an der aktuellen Verunsicherung nach der Übernahme des Artenschutzvolksbegehrens. Die Pläne, extensive bewirtschaftete Streuobstwiesen ab einer Größe von mehr als 2500 Quadratmetern unter Biotopschutz zu stellen, empfänden viele Obstbauern als „heftigen Eingriff in ihr Eigentum“, berichtete Greif.

Bereits zuvor habe eine vom Landesamt für Umwelt (LfU) veranlasste Biokartierung unter den Obstbaumbesitzern für Unruhe gesorgt. Die Kartierung sei zwar inzwischen vom Umweltministerium wegen angeblicher handwerklicher Mängel gestoppt worden. Trotzdem sei die Sorge der Obstbaumbesitzer groß, dass sie mit der geplanten Unterschutzstellung größerer Streuobstwiesenflächen etwa Kirschbäume nicht mehr spitzen dürften. Das sei aber wegen des bei Kirschen oft starken Schädlingsbefalls unverzichtbar, sagte Greif.

Aus der Sicht von LBV-Chef Schäfer, der das erfolgreiche Artenschutz-Volksbegehren mit initiiert hatte, weist die Baumfällung hingegen auf eine mangelnde Aufklärung der Obstbaumbesitzer durch den Bauernverband hin. „Die Nutzung und Pflege der Streuobstwiesen wird im Gesetzentwurf des Volksbegehrens ausdrücklich gewünscht“, betont er. Bei „besonderen Schadenssituationen“, etwa starkem Schädlingsbefall, solle auch künftig der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln möglich sein.

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