Sassnitz:Plattform am Königsstuhl: Bürgerentscheid unzulässig

Sassnitz (dpa/mv) - Ein Bürgerentscheid in Sassnitz über die umstrittene Plattform am Königsstuhl rückt in weite Ferne. Nachdem zunächst wegen eines Verwaltungsfehlers die Zahl der für das Quorum notwendigen Stimmen nicht erreicht wurden, erhebt nun das Innenministeriums als Rechtsaufsichtsbehörde Bedenken. Demnach wäre die Durchführung eines Bürgerentscheids unzulässig, weil es darauf ausgerichtet sei, die Stadt Sassnitz vertragsbrüchig werden zu lassen, hieß es am Donnerstag aus dem Innenministerium. Lediglich die Königsstuhl gGmbH, an der die Stadt zu 30 Prozent beteiligt ist, habe die Befugnis über geplante Baumaßnahmen zu entscheiden.

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Sassnitz (dpa/mv) - Ein Bürgerentscheid in Sassnitz über die umstrittene Plattform am Königsstuhl rückt in weite Ferne. Nachdem zunächst wegen eines Verwaltungsfehlers die Zahl der für das Quorum notwendigen Stimmen nicht erreicht wurden, erhebt nun das Innenministeriums als Rechtsaufsichtsbehörde Bedenken. Demnach wäre die Durchführung eines Bürgerentscheids unzulässig, weil es darauf ausgerichtet sei, die Stadt Sassnitz vertragsbrüchig werden zu lassen, hieß es am Donnerstag aus dem Innenministerium. Lediglich die Königsstuhl gGmbH, an der die Stadt zu 30 Prozent beteiligt ist, habe die Befugnis über geplante Baumaßnahmen zu entscheiden.

Die Stadt Sassnitz hatte der Königsstuhl gGmbH das Erbbaurecht übertragen. Mitgesellschafter an der Königsstuhl gGmbH sind neben der Stadt auch das Land und die Umweltorganisation WWF. Sie befürworten den Bau. Kritiker befürchten, dass die schwebende Plattform mit einem 40 Meter hohen Pylon den Blick auf den Königsstuhl beeinträchtigt und die Bauarbeiten die Festigkeit des Steilküstenmassivs gefährden könnten. Mit dem Entscheid sollten die Einwohner von Sassnitz über das Vorhaben abstimmen. Die Bürgerinitiative schätzt, dass die Mehrheit der Einwohner das Bauwerk nicht möchte. Die Stadtvertreter beraten am Dienstag (18.9.) über das weitere Vorgehen.

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