Norbert Schäffer hat ein unangenehmes Déjà-vu: Bereits vergangenes Jahr habe die Bundesregierung die Regelung gekippt, wonach Landwirte aus Gründen des Artenschutzes vier Prozent ihrer Ackerflächen brach liegen lassen sollen, erinnert sich der Vorsitzende des Landesbunds für Vogel- und Naturschutz in Bayern (LBV). Damals wegen des Ukraine-Kriegs - auf den Flächen sollte Getreide angebaut werden. Jetzt setzt die Bundesregierung die Regel wieder außer Kraft - diesmal um die wütenden Bauern zu besänftigen, die seit Wochen auf die Straße gehen.
Landwirtschaft:Warum Brachflächen für den Artenschutz wichtig sind
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Umweltschützer sind entsetzt über die Entscheidung der Bundesregierung, dass Landwirte ursprünglich für den Artenschutz vorgesehene Flächen bewirtschaften dürfen. Für viele Tiere und Pflanzen wären sie der letzte Rückzugsort gewesen.
Von Tina Baier
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