Schwerin:Länder für Entfristung der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze

Schwerin (dpa/mv) - Die Antragsfristen zur Rehabilitierung von DDR-Opfern sollen nach dem Willen der Länder fallen. Der Rechtsausschuss des Bundesrates folgte am Mittwoch einem Entschließungsantrag der ostdeutschen Länder, wie Mecklenburg-Vorpommerns Justizministerin Katy Hoffmeister (CDU) mitteilte. Darin werde die Bundesregierung gebeten, Voraussetzungen für eine Aufhebung der Antragsfristen in den Gesetzen zur Rehabilitierung von Opfern politischer Verfolgung in der DDR zu schaffen.

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Schwerin (dpa/mv) - Die Antragsfristen zur Rehabilitierung von DDR-Opfern sollen nach dem Willen der Länder fallen. Der Rechtsausschuss des Bundesrates folgte am Mittwoch einem Entschließungsantrag der ostdeutschen Länder, wie Mecklenburg-Vorpommerns Justizministerin Katy Hoffmeister (CDU) mitteilte. Darin werde die Bundesregierung gebeten, Voraussetzungen für eine Aufhebung der Antragsfristen in den Gesetzen zur Rehabilitierung von Opfern politischer Verfolgung in der DDR zu schaffen.

Eine ernst gemeinte Aufarbeitung des DDR-Unrechts setze voraus, dass die Betroffenen ein Leben lang ihren Antrag stellen können, sagte Hoffmeister. Nach geltendem Recht könnten sie dies aber nur bis Ende 2019 tun. Einige Betroffene seien aber bislang dazu nicht in der Lage gewesen.

Nach dem Entschließungsantrag soll auch die Frist für die Stasi-Überprüfung im öffentlichen Dienst fallen. „Nach derzeitiger Rechtslage würde am 1. Januar 2020 diese Möglichkeit entfallen“, erklärte Hoffmeister. Blieben Stasi-Verstrickungen wichtiger Funktionsträger unentdeckt, wäre das aus ihrer Sicht nicht hinnehmbar.

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