Schleswig:Vor 60 Jahren: Nach Streik mehr Lohn für kranke Arbeiter

Kiel/Flensburg (dpa/lno) - Vor 60 Jahren, am 26. Juni 1957, hat der Bundestag nach langer Diskussion und Auseinandersetzungen die Arbeiter den Angestellten im Krankheitsfall annähernd gleichgestellt. Dieser Erfolg für die Arbeiter ist ein Ergebnis des längsten Streiks in der Bundesrepublik: 16 Wochen lang kämpften Werftarbeiter in Schleswig-Holstein im Winter 1956/57 für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall auch für Arbeiter. Auf dem Höhepunkt des Streiks im Januar 1957 waren 34 000 Arbeiter im Ausstand.

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Kiel/Flensburg (dpa/lno) - Vor 60 Jahren, am 26. Juni 1957, hat der Bundestag nach langer Diskussion und Auseinandersetzungen die Arbeiter den Angestellten im Krankheitsfall annähernd gleichgestellt. Dieser Erfolg für die Arbeiter ist ein Ergebnis des längsten Streiks in der Bundesrepublik: 16 Wochen lang kämpften Werftarbeiter in Schleswig-Holstein im Winter 1956/57 für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall auch für Arbeiter. Auf dem Höhepunkt des Streiks im Januar 1957 waren 34 000 Arbeiter im Ausstand.

Angestellte bekamen in Deutschland bereits seit 1861 ihr Gehalt auch dann, wenn sie krank waren. „Dieser Unterschied wurde als Diskriminierung wahrgenommen“, sagte der Direktor am Institut für schleswig-holsteinische Zeit- und Regionalgeschichte der Universität Flensburg (IZRG), Uwe Danker.

Nach zahlreichen Vermittlungs- und Einmischungsversuchen auch von Bundeskanzler Konrad Adenauer (CDU) stand ein Ergebnis der Tarifverhandlungen im Norden fest, das sich im Wesentlichen auch in dem später verabschiedeten Gesetz fand: Bei einer Erkrankung soll es einen Netto-Lohnausgleich von 90 Prozent vom ersten Tag an für eine Zeit von 28 Tagen im Jahr geben. „Das war der Durchbruch in die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall“, sagte Danker.

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