Schleswig:Gottorf darf mutmaßliches NS-Raubkunst-Gemälde behalten

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Schleswig (dpa/lno) - Das Landesmuseum Gottorf darf das mutmaßliche NS-Raubkunst-Gemälde "Mädchen mit Geranie" des expressionistischen Malers Karl Hofer (1878-1955) weiterhin ausstellen. "Die vier Enkelkinder von Max Selig haben uns mitgeteilt, dass das Werk in unserem Besitz verbleiben darf - darüber freuen wir uns natürlich sehr", sagte Direktorin Kirsten Baumann am Freitag in Schleswig. Im Zuge von langwierigen Provenienzforschungen hatte das Landesmuseum die Herkunft des Bildes zum Teil geklärt und die Enkel des früheren jüdischen Eigentümers darüber informiert.

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Schleswig (dpa/lno) - Das Landesmuseum Gottorf darf das mutmaßliche NS-Raubkunst-Gemälde „Mädchen mit Geranie“ des expressionistischen Malers Karl Hofer (1878-1955) weiterhin ausstellen. „Die vier Enkelkinder von Max Selig haben uns mitgeteilt, dass das Werk in unserem Besitz verbleiben darf - darüber freuen wir uns natürlich sehr“, sagte Direktorin Kirsten Baumann am Freitag in Schleswig. Im Zuge von langwierigen Provenienzforschungen hatte das Landesmuseum die Herkunft des Bildes zum Teil geklärt und die Enkel des früheren jüdischen Eigentümers darüber informiert.

Der in Düsseldorf lebende jüdische Kaufmann und Privatsammler Max Selig hatte demnach spätestens im Juni 1929 das Gemälde in der Galerie Flechtheim in Düsseldorf erworben. In der Pogromnacht vom 9. zum 10. November 1938 wurde der gesamte private Besitz von Selig in seinem Wohnhaus zerstört und geplündert. Darunter befand sich nach Angaben seines Anwalts Hermann Gahlen im Rahmen der Wiedergutmachungsverhandlungen „ein großer Karl Hofer“. Ob damit das „Mädchen mit Geranie“ gemeint war und es sich bis 1938 im Besitz von Selig befand oder ob es bereits zuvor verkauft wurde, ist auch nach den Forschungen des Museums unklar.

Am 22. Januar 1949 fand Ernst Schlee, der damals gerade neu eingesetzte Direktor des Schleswig-Holsteinischen Landesmuseums auf Schloss Gottorf, in einem Möbellager der britischen Besatzungsmacht in Kiel-Schulensee das Gemälde. Schlee nahm das „herrenlose Kunstgut“ an sich, um es zunächst als Treuhänder zu verwalten. Nach eigenen Angaben versuchte er den Eigentümer zu ermitteln, allerdings ohne Erfolg. Von 1965 bis 2000 befand sich das Kunstwerk als Dauerleihgabe in der Kunsthalle zu Kiel. Seit Februar 2000 ist es wieder Teil der Dauerausstellung auf Schloss Gottorf.

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