Köln:Kohl-Witwe: neues Verfahren gegen einstigen Ghostwriter

Köln (dpa) - Maike Kohl-Richter hat ein neues Gerichtsverfahren gegen das Buch "Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle" angestrengt. Das Landgericht Köln werde darüber am 13. Februar verhandeln, sagte am Dienstag eine Gerichtssprecherin. Die Witwe des früheren Bundeskanzlers Helmut Kohl (1930-2017) will demnach zusätzlich zu den bereits verbotenen Passagen aus dem Buch des ehemaligen Ghostwriters von Kohl, Heribert Schwan, noch weitere Textstellen verbieten lassen. Außerdem möchte sie vom Verlag Random House wissen, welche Gewinne mit dem Bestseller erzielt worden sind. Anschließend könnte sie gegebenenfalls auf materiellen Schadenersatz klagen.

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Köln (dpa) - Maike Kohl-Richter hat ein neues Gerichtsverfahren gegen das Buch „Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle“ angestrengt. Das Landgericht Köln werde darüber am 13. Februar verhandeln, sagte am Dienstag eine Gerichtssprecherin. Die Witwe des früheren Bundeskanzlers Helmut Kohl (1930-2017) will demnach zusätzlich zu den bereits verbotenen Passagen aus dem Buch des ehemaligen Ghostwriters von Kohl, Heribert Schwan, noch weitere Textstellen verbieten lassen. Außerdem möchte sie vom Verlag Random House wissen, welche Gewinne mit dem Bestseller erzielt worden sind. Anschließend könnte sie gegebenenfalls auf materiellen Schadenersatz klagen.

Kohl hatte zu Lebzeiten eine Rekord-Entschädigung von einer Million Euro erstritten. Da das Urteil nicht rechtskräftig war, wurde das Geld aber noch nicht ausgezahlt. 2017 starb Kohl. Im vergangenen Mai urteilte das Oberlandesgericht Köln dann, dass die Witwe keinen Anspruch auf die Entschädigung habe. Schließlich gehe es darum, dem Geschädigten Genugtuung zu verschaffen, und das sei nur möglich, solange er noch lebe. In dem neuen Verfahren könnte es aber statt um immaterielle Genugtuung um materiellen Schadenersatz für die erzielten Gewinne gehen.

In dem Buch waren nicht autorisierte Zitate von Kohl veröffentlicht worden. Das Oberlandesgericht hatte den Autoren Heribert Schwan und Tilman Jens eine „Fülle von Fehlzitaten und Kontextverfälschungen“ sowie „Verletzungen der journalistischen Sorgfaltspflicht“ vorgeworfen.

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