Berlin:Leiter von Gedenkstätte freigestellt: Gericht berät

Berlin (dpa/bb) - Darf Hubertus Knabe vorerst doch noch zurück an seinen Arbeitsplatz in der Berliner Stasiopfer-Gedenkstätte Hohenschönhausen? Das Landgericht hat sich am Freitag erneut mit dem Fall befasst. Das Gericht will am 18. Dezember eine Entscheidung zum Eilverfahren verkünden, wie eine Sprecherin mitteilte.

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Berlin (dpa/bb) - Darf Hubertus Knabe vorerst doch noch zurück an seinen Arbeitsplatz in der Berliner Stasiopfer-Gedenkstätte Hohenschönhausen? Das Landgericht hat sich am Freitag erneut mit dem Fall befasst. Das Gericht will am 18. Dezember eine Entscheidung zum Eilverfahren verkünden, wie eine Sprecherin mitteilte.

Die Gedenkstätte ist aus dem früheren zentralen Untersuchungsgefängnis der DDR-Staatssicherheit hervorgegangen. Sie soll an politische Willkür und Unrecht erinnern.

Knabe wird vorgeworfen, nicht entschieden genug dagegen vorgegangen zu sein, dass sein Stellvertreter Frauen sexuell belästigt haben soll. Er selbst weist den Vorwurf zurück.

Der Stiftungsrat hatte Knabe zum Frühjahr 2019 gekündigt und ihn bis dahin freigestellt. In einem Eilverfahren hatte der abgesetzte Direktor jedoch durchgesetzt, wieder zur Arbeit kommen zu können. Der Stiftungsrat legte dagegen Beschwerde ein. Das Gremium berief Knabe auch mit sofortiger Wirkung als Vorstand ab.

Nun ist erneut das Gericht am Zug. Das Gericht muss zum Beispiel klären, ob es zuständig ist für den Streit um die Freistellung. Knabe erschien zur Verhandlung, wollte sich danach aber nicht äußern. Weil das Gericht am Vortag noch viele Unterlagen bekommen hatte, will es erst übernächste Woche eine Entscheidung verkünden.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: