Frankfurt am Main:Streit um antiken Pferdekopf: Gericht schlägt Vergleich vor

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Im Streit über einen bronzenen Pferdekopf, der bei Grabungen in Mittelhessen gefunden worden war, hat das Oberlandesgericht Frankfurt einen Vergleich...

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Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Im Streit über einen bronzenen Pferdekopf, der bei Grabungen in Mittelhessen gefunden worden war, hat das Oberlandesgericht Frankfurt einen Vergleich vorgeschlagen. Das Land solle dem Besitzer des Grundstückes in Waldgirmes (Lahn-Dill-Kreis) rund 748 000 Euro plus Zinsen zahlen, schlugen die Richter nach einer mündlichen Verhandlung am Donnerstag vor. Beide Seiten erklärten, den Vorschlag innerhalb von drei Wochen überdenken zu wollen. Der antike Pferdekopf war vor zehn Jahren entdeckt worden. In der Fachwelt galt der Fund als Sensation, denn vermutlich handelt es sich um einen Teil eines prunkvollen Reiterstandbildes, das einst in einer römischen Siedlung stand (Aktenzeichen 1 U 174/18).

Der vergoldete, lebensgroße und fein gearbeitete Pferdekopf war in einem elf Meter tiefen Brunnenschacht entdeckt worden, er überdauerte die vergangenen rund 2000 Jahre nach Einschätzung von Experten erstaunlich unbeschadet. Der Rechtsstreit hatte die Ausstellung der wertvollen Bronze lange verzögert. Seit August 2018 ist der Pferdekopf im Museum des Römerkastells Saalburg zu sehen.

Das Landgericht Limburg hatte das Land Hessen verurteilt, dem Landwirt eine Entschädigung von insgesamt rund 821 000 Euro zu zahlen. Dagegen legte das Land Berufung ein, der allerdings am Donnerstag während der Verhandlung vor dem Oberlandesgericht geringe Erfolgsaussichten eingeräumt wurden. Der Anwalt des Landes kritisierte ein Gutachten, auf dessen Grundlage die Richter in Limburg zu ihrer Einschätzung gekommen waren. Teilweise seien die Schlussfolgerungen nicht nachvollziehbar.

Dem folgten die Richter des Oberlandesgerichts (OLG) nicht. Das Gutachten - eines von mehreren in dem Fall - sei nicht zu beanstanden. Es schätzte den Pferdekopf aufgrund seiner historischen Bedeutung sowie seines künstlerischen Werts auf rund 1,6 Millionen Euro. Nach damaliger Rechtslage steht dem Grundstückseigentümer die Hälfte zu. Die OLG-Richter erklärten, es handele sich um einen schwierigen und für die Kammer auch ungewöhnlichen Fall, denn der Wert eines solchen antiken Stücks sei kompliziert zu ermitteln. Der Sachwert sei vermutlich eher gering, der ideelle Wert aber sehr viel größer.

Auch der Landwirt hatte Berufung eingelegt, er wollte nach Gerichtsangaben auch aufgrund anderer Gutachten mehr Geld haben und strebte eine siebenstellige Summe an. Auch dies wiesen die Richter in der Verhandlung am Donnerstag zurück. Kommt es zu keiner Einigung, wollen sie am 6. Februar ein Urteil verkünden.

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