Wohnen:Mietpreisbremse weitgehend wirkungslos

Die Mietpreisbremse schreibt vor, dass die Miete in Kommunen mit angespannten Wohnungsmärkten bei Neuvermietungen die „ortsübliche Vergleichsmiete“ um nicht mehr als zehn Prozent übersteigen soll. Foto. Britta Pedersen/Archiv (Foto: Britta Pedersen)

Berlin (dpa) - Die Kommunen halten die 2015 eingeführte Mietpreisbremse für weitgehend wirkungslos. Die Maßnahme habe mit der Einführung einer Obergrenze für Neuvermietungen nicht die erhoffte Breitenwirkung erzielt.

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Berlin (dpa) - Die Kommunen halten die 2015 eingeführte Mietpreisbremse für weitgehend wirkungslos. Die Maßnahme habe mit der Einführung einer Obergrenze für Neuvermietungen nicht die erhoffte Breitenwirkung erzielt.

Das sagte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebunds, Gerd Landsberg, den Zeitungen der Funke Mediengruppe. „Sie ist zu bürokratisch und birgt die Gefahr von Investitionshemmungen in sich.“ Zuvor hatte bereits der Mieterbund beklagt, das Gesetz habe zu viele Ausnahmen und sei für Mieter intransparent. Zudem bestehe der Verdacht, dass viele Vermieter die gesetzlichen Bestimmungen ignorieren.

Die Mietpreisbremse schreibt vor, dass die Miete in Kommunen mit angespannten Wohnungsmärkten bei Neuvermietungen die „ortsübliche Vergleichsmiete“ um nicht mehr als zehn Prozent übersteigen soll. Allerdings nutzten Mieter in Boom-Städten im vergangenen Jahr nur vereinzelt ihr Klagerecht.

Der Städte- und Gemeindebund bekräftigte seine Forderung, die Bundesregierung müsse mehr für den Bau von Wohnraum tun. Eine Möglichkeit sei ein Baukindergeld, mit dem junge Familien leichter Wohneigentum erwerben könnten.

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