Wohnen:Gesetz gegen Ferienwohnungen teils verfassungswidrig?

Berlin (dpa) - Im Streit um Ferienwohnungen in der Hauptstadt hat das Berliner Oberverwaltungsgericht Karlsruhe eingeschaltet. Das Bundesverfassungsgericht soll sich mit der Frage befassen, ob das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum auch rückwirkend gelten darf - also für die vielen Ferienwohnungen, die es vor Inkrafttreten schon gab. Das Oberverwaltungsgericht teilte mit, es halte das Verbot für teilweise verfassungswidrig. Das Verbot gilt seit 1. Mai 2014 in Berlin. Seither darf Wohnraum nur mit Genehmigung des Bezirksamtes für andere Zwecke genutzt werden.

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Berlin (dpa) - Im Streit um Ferienwohnungen in der Hauptstadt hat das Berliner Oberverwaltungsgericht Karlsruhe eingeschaltet. Das Bundesverfassungsgericht soll sich mit der Frage befassen, ob das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum auch rückwirkend gelten darf - also für die vielen Ferienwohnungen, die es vor Inkrafttreten schon gab. Das Oberverwaltungsgericht teilte mit, es halte das Verbot für teilweise verfassungswidrig. Das Verbot gilt seit 1. Mai 2014 in Berlin. Seither darf Wohnraum nur mit Genehmigung des Bezirksamtes für andere Zwecke genutzt werden.

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