Frankfurt am Main:Landgericht: Hessische Mietpreisbremse hat keine Rechtskraft

Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Das Landgericht Frankfurt hat die sogenannte Mietpreisbremse in Hessen für unwirksam erklärt. Das Land habe die Rechtsverordnung nicht ordnungsgemäß begründet, entschied die Kammer am Dienstag.

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Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Das Landgericht Frankfurt hat die sogenannte Mietpreisbremse in Hessen für unwirksam erklärt. Das Land habe die Rechtsverordnung nicht ordnungsgemäß begründet, entschied die Kammer am Dienstag.

Mit der Verordnung hatte Hessens Bauministerin Priska Hinz (Grüne) im November 2015 ein Bundesgesetz umgesetzt. Danach darf bei einem Mieterwechsel die neue Wohnungsmiete nur maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Miete liegen. Hinz hatte die Vorschrift für 16 Kommunen in Hessen erlassen, deren Wohnungsmarkt als angespannt gilt. Darunter sind viele im Rhein-Main-Gebiet.

Zum Zeitpunkt der Verordnung habe das Land zur Begründung nur einen Entwurf vorgelegt, monierte das Gericht. Der Bundesgesetzgeber habe aber ausdrücklich bei der „Mietpreisbremse“ eine Begründung verlangt, wieso ein spezieller Wohnungsmarkt als angespannt gelte.

Mit dem Urteil entschied das Landgericht in der Berufungsinstanz zu Gunsten eines Vermieters aus Frankfurt. Die Entscheidung ist jedoch noch nicht rechtskräftig, weil wegen der grundsätzlichen Bedeutung Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) zugelassen wurde.

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