Berlin:Gutachten: Mietenstopp ist verfassungsgemäß

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Ein Einfrieren der Mieten in Berlin für fünf Jahre ist nach Einschätzung eines Rechtsgutachtens im Auftrag der Senatskanzlei mit der Verfassung vereinbar....

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Berlin (dpa/bb) - Ein Einfrieren der Mieten in Berlin für fünf Jahre ist nach Einschätzung eines Rechtsgutachtens im Auftrag der Senatskanzlei mit der Verfassung vereinbar. Dagegen fehle dem Berliner Landesgesetzgeber die Kompetenz, Regelungen zu Mietobergrenzen zu erlassen und Mieten herabzusetzen, argumentiert der ehemalige Staats- und Verwaltungsrechtler der Humboldt-Universität Ulrich Battis in seiner „verfassungsrechtlichen Prüfung des Referentenentwurfs“ zum Mietendeckel-Gesetz. Zuvor hatte der „Tagesspiegel“ (Dienstag) darüber berichtet.

Insbesondere beim Thema Mietabsenkung sucht die rot-rot-grüne Regierungskoalition noch nach einer gemeinsamen Position. Der Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD) hatte sich mehrfach mit Verweis auf rechtliche Bedenken dagegen ausgesprochen - die Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen, Katrin Lompscher (Linke), dafür. Eine Entscheidung über das Mietendeckelgesetz will der Senat in der kommenden Woche fällen. Am Dienstag stand das Thema auf der Tagesordnung der Senatssitzung.

In dem Gutachten der Anwaltskanzlei GSK Stockmann heißt es, das auf fünf Jahre befristete Mietenmoratorium sei „von der Gesetzgebungskompetenz des Landes für das Wohnungswesen gedeckt“. Bei den Mietobergrenzen hält Battis es dagegen unter anderem für notwendig, auch die Lage der jeweiligen Immobilie zu berücksichtigen. Die entsprechenden Passagen zu ändern, bedürfe einer gründlichen Überarbeitung, „die bis zum vorgesehenen Inkrafttreten Anfang 2020 kaum leistbar sein dürfte“, so der Rechtsexperte.

„Es ist schon verwunderlich, dass dieses Gutachten eine Woche vor der geplanten Beschlussfassung des Mietendeckel-Gesetzes auftaucht, schließlich sind die Eckpunkte für das Gesetz bereits vor fast vier Monaten vom Senat beschlossen worden“, teilte Steffen Zillich, parlamentarischer Geschäftsführer der Berliner Linksfraktion, am Dienstag auf Anfrage mit. Das Gutachten lese sich mehr als Ausdruck einer politischen Meinung denn als rechtliche Abwägung und sei im Übrigen eine Stellungnahme unter vielen.

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