Öffentliche Wlan-Hotspots:Regierung will trotz Kritik Telemediengesetz nicht ändern

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Hier gibt es freies Wlan. (Foto: dpa)
  • Die Bundesregierung hat evaluiert, wie zufrieden Hotspot-Betreiber und Rechteinhaber mit dem geänderten Telemediengesetz (TMG) sind, das die Störerhaftung endgültig abschaffen sollte.
  • Von beiden Seiten gibt es Kritik am TMG, es habe nicht unbedingt zu mehr Rechtssicherheit geführt.

Vor zwei Jahren ist das neue Telemediengesetz (TMG) in Kraft getreten, das die sogenannte Störerhaftung abgeschafft hat. Nach diesem Gesetz lässt sich weder ein Unterlassungs- noch ein Schadenersatzanspruch ableiten, wenn über öffentliche Wlan-Hotspots Urheberrechte verletzt werden. Allerdings sind Nutzungssperren möglich.

Das heißt, dass Betreiber von Hotspots verpflichtet werden können, bestimmte Webseiten oder auch sogenannte Ports zu sperren, die zum illegalen Datentausch genutzt werden. Das kann aber auch durch eine Registrierungspflicht für Nutzer oder eine Verschlüsselung des Zugangs durch ein Passwort geschehen. Im Extremfall kann auch die Sperrung des Zugangs verlangt werden.

Nun hat Bundesregierung evaluiert, ob die Ziele des Gesetzes erreicht wurden und die Ergebnisse in einem Bericht veröffentlicht. So hat das Wirtschaftsministerium Betreiber von öffentlichen Wlan-Netzen gefragt, ob das neue Gesetz in der Praxis mehr Rechtssicherheit bringe, ob es noch Abmahnungen gebe, ob die Nutzungssperren ein wirksames Instrument seien und wie sich die Zahl der Hotspots in Deutschland entwickelt habe.

Die Zugangsvermittler sehen durch das neue Gesetz nicht unbedingt mehr Rechtssicherheit. Zwar habe sich die Lage beruhigt, es sei aber lediglich ein "leichtes Durchatmen" bei den Wlan-Betreibern zu verspüren, da sich die Rechtsunsicherheit nur verlagert habe. So bleibe der Umfang der Sperrmaßnahmen, die die Betreiber ergreifen müssen unklar, auch würden effektive Sperrungen einen Aufwand verursachen, der für Kleinbetriebe und private Anbieter nicht zumutbar sei. Zudem geben es weiterhin Mahnbescheide, die darauf abzielen, dass Wlan-Betreiber, die die aktuelle Rechtslage nicht kennen, die entsprechenden Gebühren bezahlen.

Mahnbescheide weiter notwendig

Auch die Rechteinhaber sind mit dem neuen Gesetz nicht zufrieden. Sie kritisieren, dass der neue Sperranspruch nicht ausreiche und die effektive Rechtsverfolgung behindere. Zudem seien Mahnbescheide weiterhin notwendig, sie hätten aber die Funktion eines nachdrücklichen Auskunftsverlangens.

Wie viele Hotspots es mittlerweile in Deutschland gibt, kann die Regierung nicht sagen, dazu gebe es keine verlässlichen Zahlen. Nach einer repräsentativen Bitkom-Umfrage sagen aber 84 Prozent der Hotspot-Nutzer, dass die Verbreitung von öffentlichem und kostenlosem WLAN in den letzten zwei Jahren zugenommen habe. Zudem nutze jeder zweite Bundesbürger öffentliche, kostenlose WLAN-Hotspots.

Trotz der Unzufriedenheit der Betroffenen will die Bundesregierung das Telemediengesetz vorerst aber nicht überarbeiten, auch weil durch die Rechtsprechung des BGH hinreichende Rechtssicherheit gewährleistet sei. Man werde aber die Rechtsprechung weiter beobachten und mit den Beteiligten die Auswirkungen besprechen.

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