Wasser - Stuttgart:Regionaler Wasserversorger in Calw muss Preise senken

Stuttgart (dpa/lsw) - Nach einem jahrelangen Rechtsstreit zwischen der Landeskartellbehörde Baden-Württemberg und der Energie Calw GmbH (ENCW) können Kunden des Unternehmens mit Geld rechnen. Der regionale Wasserversorger mit Sitz in Calw habe sich zu Rückerstattungen an die Kunden und zu Preisenkungen verpflichtet, teilte Umweltminister Franz Untersteller (Grüne) am Freitag in Stuttgart mit. Diese Vereinbarung beinhalte die Jahre 2010 bis 2016. Hierfür gebe es rückwirkende Preissenkung von insgesamt rund 1,4 Millionen Euro sowie vom laufenden Jahr an eine neue Preisgestaltung mit weniger Gebühren und Tarifen. Bis 2021 seien zudem nur moderate Preiserhöhungen erlaubt.

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Stuttgart (dpa/lsw) - Nach einem jahrelangen Rechtsstreit zwischen der Landeskartellbehörde Baden-Württemberg und der Energie Calw GmbH (ENCW) können Kunden des Unternehmens mit Geld rechnen. Der regionale Wasserversorger mit Sitz in Calw habe sich zu Rückerstattungen an die Kunden und zu Preisenkungen verpflichtet, teilte Umweltminister Franz Untersteller (Grüne) am Freitag in Stuttgart mit. Diese Vereinbarung beinhalte die Jahre 2010 bis 2016. Hierfür gebe es rückwirkende Preissenkung von insgesamt rund 1,4 Millionen Euro sowie vom laufenden Jahr an eine neue Preisgestaltung mit weniger Gebühren und Tarifen. Bis 2021 seien zudem nur moderate Preiserhöhungen erlaubt.

Die Energie- und Wasserkartellbehörde des Landes habe ihr Preismissbrauchsverfahren gegen die Energie Calw GmbH auf Grundlage dieser Vereinbarung nun abgeschlossen, sagte der Minister. Ein Durchschnittshaushalt, der in den Jahren 2010 bis 2016 jährlich 150 Kubikmeter Trinkwasser bezogen habe, bekomme damit spätestens mit der Endabrechnung 2017 etwa 210 Euro erstattet oder gutgeschrieben.

Die Kartellbehörde war seit 2011 juristisch in einem so genannten Preismissbrauchsverfahren gegen den Calwer Wasserversorger vorgegangen, weil sie die Preise für das Wasser im Vergleich als deutlich zu hoch einstufte. Im Oktober 2016 kam es vor dem Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart zu einem Vergleich, der den Angaben zufolge die Grundlage für die jetzige Einigung legte.

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