Nordrhein-Westfalen und Eifel:Unwetterschäden: Welche Versicherung zahlt?

Lesezeit: 2 min

Im Kreis Ahrweiler hat das Unwetter Häuser zerstört. (Foto: Harald Tittel/dpa)

Auto weggeschwemmt, Keller vollgelaufen: Wer für die Unwetterschäden an Immobilie und Hausrat aufkommt.

Von Friederike Krieger, Köln

Straßen, die sich in tosende Flüsse verwandeln und alles mit sich reißen, volllaufende Keller, einstürzende Häuser - und zahlreiche Todesfälle. Das Tief Bernd hat schwere Verwüstungen angerichtet. Die Suche nach Vermissten geht weiter, Anwohner machen sich an die Aufräumarbeiten. Und es stellt sich die Frage, wie viel Geld es von der Versicherung für die beschädigten Gebäude, den Hausrat und kaputte Autos gibt.

Wer zahlt für Schäden an Haus, Wohnung und Hausrat?

Hier ist die Wohngebäude- beziehungsweise die Hausratversicherung die richtige Ansprechpartnerin. In der Police sind aber nur Schäden durch Sturm und Hagel abgesichert. "Darüber hinaus leistet sie unter anderem auch bei Beschädigung oder Zerstörung durch Brand, Überspannungsschäden durch Blitz, Implosion, Explosion oder Leitungswasserschäden", sagt Bianca Boss vom Bund der Versicherten. Überschwemmungen durch Niederschläge oder ansteigende Flüsse, wie sie Bernd mit sich gebracht hat, sind nicht abgedeckt. Dazu müssen Haus- und Wohnungsbesitzer eine zusätzliche Elementarschadendeckung abschließen. Neben Hochwasser zahlt sie auch bei Schäden durch Erdrutsche, Erdabsenkungen, Schneedruck, Rückstau, Lawinen, Erdbeben oder Vulkanausbrüche.

Wie ist es um die Elementarschadenversicherung bestellt?

Längst nicht jeder hat eine Elementarschadendeckung abgeschlossen. In Nordrhein-Westfalen sind 47 Prozent der Gebäude dagegen abgesichert, damit liegt das Bundesland leicht über dem bundesdeutschen Schnitt von 46 Prozent. In Rheinland-Pfalz sind es dagegen nur 37 Prozent. "Eine Immobilie gegen Extremwetter zu versichern, kostet im Jahr etwa so viel wie die Vollkaskoversicherung für den Pkw", sagt Peter Schnitzler von der Munich Re-Tochter Ergo. "Hier geht es im Schadenfall aber um die Existenz." Denn ein Haus zu sanieren oder gar neu zu bauen, kostet Hunderttausende Euro, manchmal sogar Millionen. Verbraucherschützer kritisieren aber, dass Menschen in besonders überschwemmungsgefährdeten Gebieten entweder sehr hohe Prämien oder hohe Selbstbehalte in Kauf nehmen müssen - oder den Schutz gar nicht erst bekommen. Nach großen Überschwemmungsschäden kommt regelmäßig eine Diskussion über die Einführung einer Pflichtversicherung gegen Elementargefahren auf. Die Versicherer lehnen das ab. So argumentiert der Branchenverband GDV, dass 99 Prozent der Gebäude auch auf freiwilliger Basis versicherbar sind.

Was ist mit Schäden am Auto?

Schäden am Wagen sind abgedeckt, wenn der Halter eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abgeschlossen hat. Neben direkten Einwirkungen durch Überschwemmung, Schnee- und Dachlawinen, Blitzschlag, Hagel und Sturm sind auch Schäden durch Ziegel und Äste versichert, die auf das Auto fallen.

Wie verhalte ich mich im Schadenfall richtig?

Bei einem Unwetterschaden gilt es, zügig zu handeln und Notmaßnahmen zu ergreifen, um den Schaden zu begrenzen. Betroffene sollten etwa zerbrochene Fenster abdichten oder Hausrat aus dem überfluteten Keller in Sicherheit bringen. "Dabei sollten sie sich jedoch nicht selbst in Gefahr bringen", sagt Verbraucherschützerin Boss. "Die eigene Sicherheit und Unversehrtheit geht natürlich immer vor." Etliche Todesfälle durch Bernd sind auch deshalb zu beklagen, weil Menschen ihre Keller sichern wollten und dabei ertranken. Nachdem sich die Situation beruhigt hat, sollten sich Geschädigte umgehend mit ihrem Versicherer in Verbindung setzen und den Schaden melden. "Machen Sie Fotos, dokumentieren Sie den Schaden und erstellen Sie eine Liste der beschädigten Dinge", so Boss. "Fragen Sie auch ihren Versicherer, welche Schritte als Nächstes zu tun sind."

© SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: