München:Staat ringt mit Autobahnbetreiber um 34,4 Millionen Euro

München (dpa/lby) - Wer zahlt die Mehrkosten für den Ausbau der Autobahn 8 zwischen Ulm und Augsburg? Darüber streitet sich der Bund heute vor dem Oberlandesgericht München (OLG) mit dem damals beauftragten Autobahnbetreiber. Es geht um einen Betrag von 34,4 Millionen Euro, den das Unternehmen vom Bund einklagen will. In erster Instanz hatte das Landgericht München I die Klage bereits abgewiesen. Nun muss das OLG über die Berufung entscheiden. Ob es heute bereits ein Urteil gibt, blieb zunächst offen (Az.: 9 U 728/18 Bau).

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München (dpa/lby) - Wer zahlt die Mehrkosten für den Ausbau der Autobahn 8 zwischen Ulm und Augsburg? Darüber streitet sich der Bund heute vor dem Oberlandesgericht München (OLG) mit dem damals beauftragten Autobahnbetreiber. Es geht um einen Betrag von 34,4 Millionen Euro, den das Unternehmen vom Bund einklagen will. In erster Instanz hatte das Landgericht München I die Klage bereits abgewiesen. Nun muss das OLG über die Berufung entscheiden. Ob es heute bereits ein Urteil gibt, blieb zunächst offen (Az.: 9 U 728/18 Bau).

Der Bund hatte das Unternehmen im Jahr 2011 mit dem Bau des rund 58 Kilometer langen Streckenabschnitts im Rahmen einer öffentlich-privaten Partnerschaft beauftragt. Das extra dafür gegründete Unternehmen sollte den Abschnitt bauen und mit einer bereits bestehenden 17 Kilometer langen Strecke anschließend für 30 Jahre betreiben. Mit 75 Millionen Euro hatte der Staat das Projekt angeschoben. Die Vergütung sollte sich nach der Zahl der die Strecke nutzenden Lastwagen richten.

Doch die Kosten liefen aus dem Ruder. Wegen heftiger Regenfälle verzögerte sich der Bau. Das Unternehmen beschuldigt zudem den Bund, in einem Planungsentwurf den schlechten Zustand der Strecke verschwiegen zu haben. Nun geht es um die Frage, wer das Risiko tragen muss, das mit solchen Bauprojekten einhergeht.

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