Mainz:Naturschützer halten Pläne für Autobahnausbau für fehlerhaft

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Die Pläne für den Ausbau der Autobahn durch den Mainzer Sand weisen nach Einschätzung der Naturschutzverbände BUND und GNOR mehrere rechtlich relevante Fehler...

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Mainz (dpa/lrs) - Die Pläne für den Ausbau der Autobahn durch den Mainzer Sand weisen nach Einschätzung der Naturschutzverbände BUND und GNOR mehrere rechtlich relevante Fehler auf. Außerdem würden sie für das Naturschutzgebiet dauerhaft den Verlust einer Fläche von nahezu zehn Fußballfeldern bedeuten, erklärten der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und die Gesellschaft für Naturschutz und Ornithologie Rheinland-Pfalz (GNOR) am Dienstag in Mainz. Die GNOR kommt in ihrer mehr als 68-seitigen Stellungnahme zu dem Bauvorhaben zu dem Schluss: „Der geplante sechsstreifige Ausbau der A 643 wird abgelehnt.“

Als Fehler monieren beide Organisationen, dass keine Alternativen geprüft worden seien. Zudem seien die in den Planunterlagen aufgenommenen Gutachten zum Naturschutz fehlerhaft. So seien einige Vogelarten wie Heidelerche und Ziegenmelker ebenso nicht näher untersucht worden wie der Schmetterling Russischer Bär und die Libellenart Asiatische Keiljungfer. Außerdem seien auch Artengruppen der Flora „mit entscheidender Bedeutung für die Biodiversität“ nicht einbezogen worden. Bei strenger Anwendung des europäischen Naturschutzrechts sei der Ausbau nicht genehmigungsfähig.

Seit der Entscheidung des Bundesverkehrsministeriums für die Aufnahme des Bauvorhabens in den Bundesverkehrsplan im Jahr 2013 hätten sich gravierende gesellschaftliche und politische Änderungen ergeben, erklärten die Naturschützer. Der Planentwurf trage dem gestiegenen Stellenwert für Klimaschutz und Artenschutz nicht Rechnung und „schreibt verkehrspolitisch einen Ansatz fort, der heute als überholt, unverträglich und schädlich angesehen werden muss“.

Neben den Stellungnahmen von Naturschutzverbänden und Behörden haben auch mehr als 350 Menschen Bedenken gegen den geplanten Ausbau der A 643 vorgebracht. Die Planfeststellungsbehörde beim Landesbetrieb Mobilität (LBM) muss nun die Einwendungen und Stellungnahmen prüfen.

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