Lugano:Anwaltschaft: „Gotthard-Raser“ soll in Deutschland in Haft

Stuttgart (dpa/lsw) - Der in der Schweiz verurteilte "Gotthard-Raser" soll seine Strafe nach dem Willen der Stuttgarter Staatswaltschaft in Deutschland absitzen. "Wir haben beantragt, entsprechend dem Schweizer Urteil eine Freiheitsstrafe von einem Jahr festzusetzen", sagte der Sprecher der Anklagebehörde der "Bild"-Zeitung (Mittwoch).

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Stuttgart (dpa/lsw) - Der in der Schweiz verurteilte „Gotthard-Raser“ soll seine Strafe nach dem Willen der Stuttgarter Staatswaltschaft in Deutschland absitzen. „Wir haben beantragt, entsprechend dem Schweizer Urteil eine Freiheitsstrafe von einem Jahr festzusetzen“, sagte der Sprecher der Anklagebehörde der „Bild“-Zeitung (Mittwoch).

Die Schweizer Richter hatten den Mann aus Ditzingen bei Stuttgart Anfang des Jahres in Abwesenheit zu 30 Monaten Haft verurteilt - davon 18 auf Bewährung. Bereits damals hatte das Justizministerium in Bern ein „Ersuchen um Vollstreckung der Freiheitsstrafe“ nach Baden-Württemberg übermittelt.

Der Mann war 2014 mit Tempo 200 über eine Schweizer Autobahn gebrettert und erst an einer Polizeisperre gestoppt worden. Auf der Autobahn gilt ein Tempolimit von 120 Stundenkilometern. Im Gotthard-Tunnel hatte er das Leben anderer Verkehrsteilnehmer durch riskante Überholmanöver aufs Spiel gesetzt, wie die Ankläger berichteten. Ob der Mann tatsächlich ins Gefängnis muss, entscheidet das Landgericht dem Bericht zufolge im kommenden Jahr.

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