Kiel:Buchholz fordert Moped-Führerschein ab 15

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Bernd Buchholz (FDP) spricht während einer Veranstaltung. (Foto: Frank Molter/dpa/Archivbild)

Das Mindestalter für den Moped-Führerschein sollte aus Sicht des schleswig-holsteinischen Verkehrsministers Bernd Buchholz in ganz Deutschland auf 15 Jahre...

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Kiel (dpa/lno) - Das Mindestalter für den Moped-Führerschein sollte aus Sicht des schleswig-holsteinischen Verkehrsministers Bernd Buchholz in ganz Deutschland auf 15 Jahre gesenkt werden. Viele Länder, aber leider nicht alle hätten diese Regelung, sagte der FDP-Politiker der Deutschen Presse-Agentur im Blick auf die Konferenz der Verkehrsminister am Mittwoch und Donnerstag. So gelte der in Schleswig-Holstein erworbene Führerschein nicht in den Nachbarländern Hamburg und Niedersachsen, was für Betroffene in Grenzregionen höchst ärgerlich sei. „Das finden wir in einem Deutschland des 21. Jahrhunderts unsinnig“, sagte Buchholz. Dies müsse einheitlich geregelt werden. Dazu liegt ein Antrag an die Ministerkonferenz vor.

In diese geht der Norden auch mit dem Vorschlag, die technischen Vorschriften für den Schienenverkehr behindertengerechter zu gestalten. Bei der Anschaffung von neuen Doppelstockzügen habe sich herausgestellt, dass die Richtlinien für Barrierefreiheit und Behindertengerechtigkeit nicht den praktischen Anforderungen entsprechen. So seien Rampenneigungen vorgegeben, die ein Rollstuhlfahrer gar nicht bewältigen könne. Zwar seien im Norden gemeinsam mit dem Hersteller Lösungen gefunden worden. „Aber unabhängig davon wollen wir, dass das Regelwerk angepasst wird, damit überall gleich von vornherein behindertengerechte Züge in Auftrag gegeben werden“, sagte Buchholz.

Er will sich auf der Verkehrsministerkonferenz auch dafür stark machen, dass sich der Bund nicht ohne Einigung mit den Ländern aus der Unterhaltung von Wasserstraßen zurückzieht, die nicht mehr so stark genutzt werden. Als Beispiel nannte Buchholz die Giselau-Schleuse zwischen Eider und Nord-Ostsee-Kanal im Kreis Dithmarschen. „Der Bund kann nicht einfach uns Ländern die Erhaltung aufs Auge drücken“, sagte der Minister. „Wir haben mit einem Rechtsgutachten belegt, dass dies so nicht geht, sondern im Einvernehmen zwischen den Ländern und dem Bund stattfinden muss.“ Nach dem Willen Schleswig-Holsteins soll das Bundesverkehrsministerium aufgefordert werden, das Gutachten bis zur nächsten Ministerkonferenz im Frühjahr 2021 zu bewerten und über seine Konsequenzen daraus zu berichten.

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