Kassel:Verschleiert am Steuer: Geschäftsmann will Bußgeld zahlen

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Kassel/Offenbach (dpa/lhe) - Wegen des Vermummungsverbots im Straßenverkehr sind in Hessen bisher zwei Bußgelder verhängt worden. Das sagte ein Sprecher des Regierungspräsidiums Kassel auf Anfrage. Dort ist die zentrale Bußgeldstelle des Landes angesiedelt. Das entsprechende Gesetz sieht ein Bußgeld von 60 Euro vor und gilt seit dem 19. Oktober. In einem der beiden Fälle geht es um eine Frau, die in Offenbach mit einem Gesichtsschleier, einem Nikab, am Steuer saß. Der Fall wurde bekannt, weil ein algerischer Geschäftsmann öffentlich ankündigte, das Bußgeld zu übernehmen.

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Kassel/Offenbach (dpa/lhe) - Wegen des Vermummungsverbots im Straßenverkehr sind in Hessen bisher zwei Bußgelder verhängt worden. Das sagte ein Sprecher des Regierungspräsidiums Kassel auf Anfrage. Dort ist die zentrale Bußgeldstelle des Landes angesiedelt. Das entsprechende Gesetz sieht ein Bußgeld von 60 Euro vor und gilt seit dem 19. Oktober. In einem der beiden Fälle geht es um eine Frau, die in Offenbach mit einem Gesichtsschleier, einem Nikab, am Steuer saß. Der Fall wurde bekannt, weil ein algerischer Geschäftsmann öffentlich ankündigte, das Bußgeld zu übernehmen.

Rachid Nekkaz hatte schon mehrfach für Schlagzeilen gesorgt, weil er nach eigenen Angaben in Frankreich und anderen Ländern seit Jahren Strafen von Frauen zahlt, die wegen Verstoßes gegen Burka- und Nikab-Verbote belangt werden. Er hatte 2010 einen Fonds mit einer Million Euro „zur Verteidigung der Freiheit“ gegründet. Er selbst sagt, dass er persönlich gegen das Tragen des Nikab sei.

„Aber als Anhänger des Philosophen Voltaires werde ich alles tun, damit Frauen, die freiwillig den Nikab tragen, dies weiter tun können, wenn sie es wollen“, erklärte er vor Kurzem der Deutschen Presse-Agentur. Nach eigenen Angaben hat Nekkaz bereits mehr als 1500 Strafen bezahlt - in Frankreich, Belgien, den Niederlanden, der Schweiz und Österreich. Der Strafzettel in Offenbach sei die erste Strafe in Deutschland, die er übernommen habe.

Den Eingang des Geldes bestätigte das Regierungspräsidium Kassel nicht. Man äußere sich nicht zu einzelnen Fällen. Zu dem zweiten Fall in Hessen ist nichts bekannt. Grundsätzlich komme es zu Verfahren wegen Vermummung am Steuer entweder durch Blitzerfotos oder Polizeikontrollen. „Es muss ein eindeutiger optischer Beweis vorliegen“, sagte der RP-Sprecher. Die Straßenverkehrsordnung verbietet seit Mitte Oktober das Autofahren mit Maske oder Vollverschleierung. Der Fahrer soll so identifizierbar bleiben. Motorradfahrer mit Schutzhelmen sind nicht betroffen.

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