Verkehr:Gericht kann Führerschein wegen Epilepsie entziehen

Delmenhorst (dpa) - Wer ein Kraftfahrzeug führt, muss selbst sicherstellen, dass er dazu in der Lage ist. Das ergibt sich aus Paragraf 31 der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO). Und diese Eignung ist unabhängig davon, ob der Führerschein gültig ist.

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Delmenhorst (dpa) - Wer ein Kraftfahrzeug führt, muss selbst sicherstellen, dass er dazu in der Lage ist. Das ergibt sich aus Paragraf 31 der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO). Und diese Eignung ist unabhängig davon, ob der Führerschein gültig ist.

Das heißt: Wer sich infolge körperlicher oder geistiger Mängel nicht sicher im Verkehr bewegen kann, darf nur am Verkehr teilnehmen, wenn er dafür sorgt, dass er andere nicht gefährdet.

Bei einer Epilepsie-Erkrankung ist das unter Umständen nicht gewährleistet. Daher kann ein Gericht den Führerschein entziehen. So hat etwa das Amtsgericht Delmenhorst in einem Fall, in dem es aufgrund eines Epilepsieanfalls zu einem schweren Unfall gekommen war, dem Fahrer den Führerschein entzogen (Az.: 81 DS 630 JS 49051/12 152/13). Bei dem Unfall war eine Person getötet und eine andere schwer verletzt worden.

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