Frankfurt am Main:Berufung nach Dieselfahrverbotsurteil: Keine Entscheidung

Wiesbaden (dpa/lhe) - Die hessische Landesregierung hat noch nicht entschieden, ob sie gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts für ein Dieselfahrverbot in Frankfurt juristisch vorgehen wird. Es müsse erst die schriftliche Begründung der Entscheidung abgewartet werden, sagte ein Sprecher des Umweltministeriums am Donnerstag in Wiesbaden.

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Wiesbaden (dpa/lhe) - Die hessische Landesregierung hat noch nicht entschieden, ob sie gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts für ein Dieselfahrverbot in Frankfurt juristisch vorgehen wird. Es müsse erst die schriftliche Begründung der Entscheidung abgewartet werden, sagte ein Sprecher des Umweltministeriums am Donnerstag in Wiesbaden.

Die Prozessbeteiligten können gegen das Urteil einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellen. Darüber würde dann der Hessische Verwaltungsgerichtshof entscheiden. Nach der schriftlichen Urteilsbegründung ist dafür nach Angaben des Wiesbadener Verwaltungsgerichts ein Monat lang Zeit. Die Urteilsbegründung wird voraussichtlich vier bis sechs Wochen nach der Verkündung vorliegen.

Fahrern älterer Diesel droht nach dem Urteil im kommenden Jahr in Frankfurt ein großflächiges Fahrverbot. Demnach sind von Februar 2019 an Diesel mit Euro-4-Motoren betroffen, vom 1. September an auch Euro-5-Diesel. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte zuvor wegen der Überschreitung von Stickoxidgrenzwerten in Hessens größter Stadt geklagt.

Die DUH hatte in der Verhandlung eine einstweilige Anordnung beantragt. Sollte dieser stattgegeben werden, dann müsste das Urteil auf jeden Fall zunächst umgesetzt werden - etwaige Berufungen gegen die Entscheidung hätten keine aufschiebende Wirkung, wie der Vorsitzende Richter erklärte. Das Land habe nun zwei Wochen Zeit sich zu dem Antrag zu äußern, danach werde das Gericht über eine mögliche einstweilige Anordnung entscheiden.

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