Düsseldorf:Gebühr und Parkverbote: Düsseldorf legt E-Scooter-Regeln vor

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Als eine der ersten Städte in Nordrhein-Westfalen hat Düsseldorf den Entwurf einer "Sondernutzungserlaubnis" für E-Scooter vorgelegt. In dem sechsseitigen...

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Düsseldorf (dpa/lnw) - Als eine der ersten Städte in Nordrhein-Westfalen hat Düsseldorf den Entwurf einer „Sondernutzungserlaubnis“ für E-Scooter vorgelegt. In dem sechsseitigen Papier werden den Betreibern zahlreiche Vorgaben gemacht: Darunter Parkverbote in Parks, Fußgängerzonen und auf den Rheinbrücken sowie eine Zwölf-Stunden-Frist für die Reaktion bei Verstößen.

Die Landeshauptstadt will die Anbieter von E-Scootern ab dem 1. Januar verpflichten, pro Jahr und Gerät 20 Euro Gebühr zu bezahlen. Die neue Erlaubnis soll zunächst nur bis zum 30. Juni 2020 gelten, um sie gegebenenfalls noch einmal zu verändern. Der aktuelle Entwurf kommt zunächst in den Verkehrsausschuss und ist noch nicht endgültig.

Zu den Parkverbotszonen sollen Parks, Fußgängerzonen, Naturschutzgebiete, Spielplätze, Rheinbrücken, Friedhöfe und weite Teile der Altstadt gehören. E-Scooter müssen auf Bürgersteigen so geparkt werden, dass noch zwei Meter Platz bleibt. Zu Litfaßsäulen müssen fünf Meter Platz bleiben.

Illegal abgestellte oder kaputte E-Scooter müssen binnen zwölf Stunden eingesammelt werden. Die Verleiher dürfen nur fünf Tretroller an jedem Abstellplatz lassen. Mindestabstand zum nächsten Platz: 100 Meter. Zudem muss jeder Betreiber eine 24-Stunden-Hotline für Beschwerden haben - und eine „jederzeit erreichbare“ Kontaktstelle für Polizei und Stadt einrichten.

In Düsseldorf sind laut einem Stadtsprecher bisher vier E-Scooter-Betreiber aktiv. Der erste Anbieter war „Tier“. Der Sprecher des Unternehmens, Bodo von Braunmühl, reagierte am Mittwoch zurückhaltend auf den Düsseldorfer Entwurf: „Zur Sondernutzungserlaubnis für das Jahr 2020 äußern wir uns gerne, sobald die Rahmenbedingungen dafür in der finalen Fassung vorliegen.“

Neben E-Scooter-Anbietern sollen ab 1. Januar auch Verleiher von Elektrorollern und Fahrrädern an die Sondernutzungserlaubnis gebunden werden. Bisher noch umsonst, werden dann auch für jeden Elektroroller je 20 Euro Jahresgebühr fällig. Leihfahrräder sollen die Anbieter - wegen der „besseren Öko-Bilanz“ - nur fünf Euro Gebühr kosten.

Seit dem Start der Elektro-Tretroller Mitte Juni hatte es in Düsseldorf immer wieder Probleme gegeben. Die Deutsche Bahn reagierte nun ebenfalls: Am Hauptbahnhof wurde diese Woche zum ersten Mal eine gesonderte Parkfläche für E-Scooter gekennzeichnet, wie die Banh erklärte. Bis zu 40 Fahrzeuge können demnach vor dem Haupteingang zwischen gelben Markierungen abgestellt werden. Woanders dürfen E-Scooter auf dem Bahnhofsgelände nicht mehr stehen.

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