Verkehr:Bei Probefahrten sichern sich Verkäufer schriftlich ab

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München (dpa/tmn) - Wer sein Auto verkauft, sollte Interessenten nicht ohne weiteres darin Probe fahren lassen. Vorher unterschreiben Käufer und Probefahrer idealerweise eine schriftliche Vereinbarung, empfiehlt Jost Henning Kärger, Jurist beim ADAC.

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München (dpa/tmn) - Wer sein Auto verkauft, sollte Interessenten nicht ohne weiteres darin Probe fahren lassen. Vorher unterschreiben Käufer und Probefahrer idealerweise eine schriftliche Vereinbarung, empfiehlt Jost Henning Kärger, Jurist beim ADAC.

In dem Schriftstück bestätigt der Interessent, eine gültige Fahrerlaubnis zu besitzen. Auch bestehende Beschädigungen am Auto werden dokumentiert, um im Zweifel neu dazu gekommene Schäden nachzuweisen. Zudem unterschreibt der potenzielle Käufer, dass er während der Probefahrt für Schäden am Auto haftet.

Verkäufer schauen besser vorher in ihren Versicherungsunterlagen nach, welchen Nutzerkreis sie in die Police eingeschlossen haben. Nicht selten sind das nur sie selbst und ihr Partner, weil dadurch die Beiträge geringer sind. Wenn dann jemand fährt, der nicht mitversichert ist, kann es im Schadensfall unangenehm werden.

„In diesem Fall können auf den Verkäufer Vertragsstrafen zukommen, wenn keine Ausnahmen für Probefahrten in den Versicherungsbedingungen geregelt sind“, mahnt Kärger. Die können dem mehrfachen Jahresbeitrag entsprechen. Neben den Strafen sei es theoretisch sogar möglich, dass der Kasko-Schutz dann nicht greift, so der Rechtsexperte.

Richtig unangenehm kann es dann werden, wenn in der schriftlichen Vereinbarung festgehalten wurde, dass der Probefahrer über die Police des Verkäufers mitversichert ist. In dem Fall bleibt der Autobesitzer möglicherweise auf einem Großteil der Schadenskosten sitzen, weil der Probefahrer nur bis zur Obergrenze der Selbstbeteiligung haftet.

Eine andere Regelung gilt bei Schäden, die Dritte - etwa andere Verkehrsteilnehmer oder Mitfahrer - während der Probefahrt erleiden. Die werden in jedem Fall durch die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verkäufers gedeckt, so der Rechtsexperte.

Wer einen Wagen vom Händler auf der Straße testen will, muss meist auch eine schriftliche Vereinbarung unterschreiben. Hier gilt es, auf die mitunter hohen Selbstbeteiligungskosten zu achten. „Diese liegen oft bei 1000 bis 2000 Euro“, sagt Kärger. Im Schadensfall kann eine Probefahrt demnach ein teures Vergnügen werden.

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