Verbraucher:Brennender Adventskranz kann zur Versicherungskürzung führen

Hamburg (dpa/tmn) - Kaum ein Adventskranz kommt ohne echte Kerzen aus. Doch Vorsicht: Unbeaufsichtigte brennende Kerzen können schnell einen Brand auslösen.

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Hamburg (dpa/tmn) - Kaum ein Adventskranz kommt ohne echte Kerzen aus. Doch Vorsicht: Unbeaufsichtigte brennende Kerzen können schnell einen Brand auslösen.

In einem solchen Fall darf die Versicherung unter Umständen ihre Leistung kürzen, erklärt der Bund der Versicherten in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg. Damit der Schaden voll erstattet wird, ist es wichtig, dass die Versicherung in ihren Bedingungen ohne Ausnahmen auf den Einwand der grobfahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls verzichtet.

Im Fall eines Brandes springen Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen ein. Die Hausratversicherung ersetzt Schäden, die beispielsweise durch Feuer oder Löschwasser an allen beweglichen Sachen wie Möbeln, Kleidung oder Vorräten entstehen. Selbst die Geschenke unter dem Weihnachtsbaum sind mitversichert. Schäden am Haus, etwa an Türen, am Mauerwerk oder Parkettboden, werden von der Wohngebäudeversicherung ersetzt.

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